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Großhandelsabschlag sorgt für Lagerwertverluste

Berlin - 05.01.2011, 11:31 Uhr


Der neue Großhandelsabschlag von 0,85 Prozent sorgt für Lagerwertverluste in den Apotheken. Die Hersteller erhalten deshalb derzeit viele Anfragen aus Apotheken – doch sie sehen sich nicht als richtige Ansprechpartner.

Bevor die Großhandelsmargen im kommenden Jahr umgestellt werden, soll 2011 ein Großhandelsabschlag von 0,85 Prozent bezogen auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers für Einsparungen bei den Kassen sorgen. Beim Verkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel vom Großhandel zur Apotheke sinkt der Apothekeneinkaufspreis entsprechend. Dies führt in den Fällen, in denen Apotheker verschreibungspflichtige Arzneimittel im Jahr 2010 eingekauft haben und im Jahr 2011 abgeben, zu Lagerwertverlusten.

Die Apotheken sind über solchen Verluste selbstredend nicht erfreut. Wie der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) mitteilte, werden Hersteller zurzeit massenhaft mit Anfragen von Apotheken nach Lagerwertverlustausgleichen konfrontiert. Die Unternehmen sehen sich jedoch keinesfalls in der Pflicht, für einen Ausgleich zu sorgen: Der Lagerwertverlust entstehe durch gesetzgeberische Maßnahmen auf der Handelsstufe – der Herstellerabgabepreis bleibe dagegen unverändert. Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI, zeigte Verständnis für die schwierige Gemengelage und dass Apotheken einen Ausgleich für ihre Lagerwertverluste verlangen. Da die Verluste aber durch die Erhöhung von Abschlägen auf der Handelsstufe entstanden seien, seien die Hersteller hierfür „absolut nicht der richtige Ansprechpartner“. Aus Sicht des BPI sind jetzt die Verbände der Apotheker gefordert, ihre Mitglieder auf diesen Sachverhalt aufmerksam machen.


Kirsten Sucker-Sket


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