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Mehrkostenregelung
BMG: Kassen dürfen gesetzliche Rabatte nicht abziehen
Das BMG teilt die Auffassung des Bundesverbands der Arz-neimittel-Hersteller (BAH), dass Krankenkassen im Rahmen der Mehrkostenregelung bei der Berechnung des Erstattungsbetrages ihren Versicherten die gesetzlichen Abschläge der Hersteller, Apotheken und Großhändler nicht abziehen dürfen.
Die AOK Baden-Württemberg hatte den Apotheken Ende letzten Jahres in einem Rundschreiben zur Teilkostenerstattung bei „Wunsch-Arzneimitteln“ dargelegt, wie bei ihr die Berechnung des Erstattungsbetrags für den Versicherten erfolgt. Mit in Abzug brachte sie dabei auch die gesetzlichen Rabatte der Hersteller, der Apotheken und der Großhändler. Nach Auffassung des BAH ist dies gesetzeswidrig – dies ließ der Verband auch das BMG wissen.
Mit Schreiben vom 11. Januar hat Staatssekretär Kapferer dem BAH bestätigt, dass die Krankenkassen nicht befugt sind, bei der Erstattung ihren Versicherten gesetzliche Abschläge abzuziehen, da diese Beträge bereits von den Anbietern der Arzneimittel an die Krankenkassen geleistet werden.Auch den gesetzlichen Großhandelsabschlag dürfe die Kasse nicht in Abzug bringen, da die Apotheken diesen Rabatt bereits bei der Abgabe des Arzneimittels in der Apotheke abziehen, so Kapferer.
Ferner hat das BMG dem BAH mitgeteilt, es habe den GKV-Spitzenverband und den Deutschen Apothekerverband (DAV) aufgefordert, die Einzelheiten zur Umsetzung der neuen Rechtslage in ihren Verträgen zu regeln. Dies sei notwendig zur Konkretisierung von Vorgaben an die Krankenkassen zur Umsetzung der Mehrkostenregelung. In dem Schreiben heißt es zudem, das Ministerium habe die zuständigen Aufsichtsbehörden gebeten darauf zu achten, dass die Krankenkassen in ihren Satzungen eine rechtskonforme Umsetzung der Mehrkostenregelung vornehmen.
Der BAH begrüßte sowohl die Bestätigung seiner Rechtsauffassung als auch die Aufforderung des BMG an den GKV-Spitzenverband und den DAV, hier eine vertragliche Vereinbarung herbeizuführen. Zudem bekräftigte der BAH sein Angebot, in Zusammenarbeit mit dem GKV-Spitzenverband und dem DAV nach einer praxistauglichen Lösung für die Tragung der Abschläge zu suchen.
Berlin - 13.01.2011, 11:50 Uhr