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Streit um Apothekenabschlag geht weiter
GKV lehnt 1,75 Euro für 2010 ab
Der Streit um den Apothekenabschlag für das Jahr 2010 geht erneut ins Schiedsverfahren. Gleichzeitig halten die Kassen angesichts dieser Lage an ihrer Klage gegen die Ende letzten Jahres getroffene Entscheidung der Schiedsstelle für 2009 fest.
Beim Spitzentreffen am vergangenen Montag konnten sich GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) nicht auf die Höhe des Zwangsabschlags einigen. Wie bereit im Jahr 2009 muss jetzt erneut das Schiedsgericht angerufen werden. Damit steht erst in einigen Monaten fest, welchen Abschlag die Apotheken den Krankenkassen für rezeptpflichtige Arzneimittel für das Jahr 2010 gewähren müssen.
Noch im November hatte sich hingegen eine Verständigung auf die Empfehlung der Verhandlungskommission von DAV und Kassen abgezeichnet, den Abschlag 2010 auf 1,75 festzusetzen. Dagegen hatten allerdings Kassen aus dem AOK- und vdek-Bereich protestiert. Daher kam es in den Gremien des GKV-Spitzenverbandes zu keiner Einigung.
Die Schiedsstelle, die jetzt die Entscheidung treffen muss, ist mit je fünf Vertretern beider Seiten besetzt. Außerdem gibt es drei unabhängige Vorsitzende. Deren Namen sind ebenso wenig bekannt wie der erste Sitzungstermin.
Bei den Gesprächen am Montag gab es von Seiten des GKV-Spitzenverbandes keine konkrete Forderung zur Höhe des Apothekenabschlages. Im Rahmen der Diskussionen über das AMNOG hatte der GKV-Spitzenverband jedoch wiederholt einen Apothekenabschlag von 2,30 Euro gefordert.
Berlin - 19.01.2011, 11:12 Uhr