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Mehrkostenregelung
Ballast rechnet ab Februar mit Klarheit
Der Vorstandschef des Ersatzkassenverbandes vdek, Thomas Ballast, hatte sich jüngst den Unmut der Apotheker zugezogen, als er ihnen vorwarf, die Profiteure der Mehrkostenregelung zu sein. Mittlerweile gibt er sich zahmer.
Bei der Neujahrspressekonferenz des vdek am 20. Januar in Berlin sagte Ballast, zu Jahresbeginn habe es „ein paar Unsicherheiten“ bei der Mehrkostenregelung gegeben. Nun sehe es aber so aus, als habe die Selbstverwaltung doch schnell handeln können: Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband hätten sich auf eine Regelung geeinigt – auch wenn sie noch nicht unterschrieben sei. Diese sehe vor, dass der Patient, der für sein Wunscharzneimittel in der Apotheke in Vorkasse geht, sein Rezept (in Kopie) mit einer Rechnung bekommt, in der die drei gesetzlichen Rabatte (der Apotheken, Hersteller, Großhändler) bereits abgezogen sind. Dieses reiche der Versicherte dann bei seiner Kasse ein, die ihm den Betrag abzüglich ihrer Verwaltungskosten (maximal 5 Prozent) und dem Rabatt, den ihr Vertragspartner für den Wirkstoff gewährt, erstattet. Letztere Punkte seien nun noch in den Satzungen der Kassen zu präzisieren.
Den Vorwurf des Bundesgesundheitsministeriums, die Kassen hätten ihre Satzungen schon viel früher – und damit rechtzeitig – anpassen können, wies Ballast zurück. Auch wenn die AMNOG-Vorgaben zur Mehrkostenregelung im Grunde schon im Sommer feststanden – das Gesetzgebungsverfahren zog sich bis Mitte Dezember. „Die Zeit war knapp“, so Ballast. Die Kassen mögen noch Hoffnung gehabt haben, dass die von ihnen ungeliebte Regelung gekippt wird, in Vorarbeit hat sich jedenfalls offenbar kaum eine Krankenkasse gestürzt. Nun rechnet Ballast damit, dass sowohl die Satzungsänderungen als auch die zwischen GKV-Spitzenverband und DAV vorzunehmenden Vertragsanpassungen zum Februar wirksam werden. Dennoch bleibt der vdek-Chef ein grundsätzlicher Kritiker dieser Kostenerstattungs-Option. Gesetzlich Versicherten rät er weiterhin, sich zunächst bei ihrer Krankenkasse zu informieren, ehe sie die Mehrkostenreglung nutzen.
Berlin - 21.01.2011, 13:40 Uhr