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Steuerprüfung in Apotheken
Nachzahlung in Millionenhöhe?
Vier Milliarden Euro Steuernachzahlungen für die Apotheker – nur ein schlechter Scherz oder ein realistisches Horrorszenario? „Diese Zahl ist sicher eher kurios zustande gekommen“, sagte Steuerberater und Steuerfachanwalt Dr. Bernhard Bellinger gegenüber DAZ.online. „Der Fiskus hat signifikante Treffer bei Steuerprüfungen in Apotheken einfach hochgerechnet, obwohl sie nicht repräsentativ waren.“ Doch enorme Steuernachforderungen in sechsstelliger Höhe, in zwei Fällen sogar von über einer Million Euro, kennt Bellinger aus seiner eigenen Tätigkeit. Das sind zwar Ausnahmen, aber keine Einzelfälle.
„Im letzten Jahr wurde ich in sieben Fällen mandatiert, bei denen die Steuernachforderungen mehr als 100.000 Euro betrugen. In zwei Fällen drehte es sich sogar um 1,4 Millionen Euro und um 2,2 Millionen Euro Hinzuschätzung“, so der Düsseldorfer Steuerfachanwalt. Die Hinzuschätzungsbeträge lösen je nach Fall ca. 60 bis 70 Prozent als Steuernachzahlung aus.
Wie diese enormen Summen zustande kommen, erklärt Dr. Bellinger an einem Beispiel: Bei einer hochpreisig rezeptlastigen Großapotheke mit sechs Millionen Euro Jahresumsatz und einem dann zwangsläufigen Rohertrag von 23 – 24 Prozent entdeckt der Steuerprüfer im Warenwirtschaftssystem unaufklärbare Differenzen. Allein das kann das Finanzamt zur Schätzung anhand der Richtsatzkartei des Fiskus berechtigen. Dort sind Apotheken aber mit einem (realitätsfernen) Rohertrag von 28 Prozent gelistet. Bellinger: „Die vier Prozent Unterschied können sehr teuer werden. Bei sechs Millionen Euro Umsatz macht das 240.000 Euro pro Jahr aus, bei typischer Prüfungsausweitung auf fünf Jahre zurückgerechnet sind Sie dann rasch bei rund 1,0 Millionen Euro Steuernachforderung des Finanzamtes für Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Zinsen.“
Berlin - 28.01.2011, 15:43 Uhr