Intransparente Arzneimittelversorgung

Mit dem ABDA/KBV-Konzept aus dem Versorgungschaos?

Stuttgart - 29.01.2011, 13:00 Uhr


Die Rahmenbedingungen für eine geordnete Arzneimittelversorgung haben sich nicht zuletzt durch die Einführung der Packungsgrößenverordnung und der Mehrkostenregelung gravierend verschlechtert. Wege aus der Misere sind gefragt.

In dem auch als ABDA/KBV-Konzept bezeichneten Eckpunktepapier hatten sich die ABDA und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) darauf verständigt, dass Ärzte und Apotheker sich in Zukunft die Verantwortung für die Arzneimitteltherapiesicherheit und das Medikationsmanagement bei Patienten teilen wollen, wenn der Patient damit einverstanden ist. Ärzte sollten die Diagnose stellen, die Wirkstoffe verordnen und Menge, Dauer und Dosierung festlegen, der Apotheker wählt dann anhand der Wirkstoffverordnung im Rahmen eines Garantiepreismodells für Generika das geeignete Präparat aus. Ärzte sollten so aus der Preisverantwortung entlassen, Rabattverträge überflüssig werden.

Während sich die KBV zurzeit mit Nachdruck auch in der Öffentlichkeit für die Wirkstoffverordnung stark macht und vehement die Entlassung aus der Preisverantwortung fordert (siehe hierzu das Video der KBV zur Intransparenz bei der Arzneimittelabgabe), ist von Seiten der ABDA wenig zu hören. Auf Nachfrage der DAZ, wie denn die Chancen stehen, die Ideen des ABDA/KBV-Konzepts in die Tat umzusetzen, wurde lediglich mitgeteilt, dass man derzeit gerade auch mit der KBV an Details und Konkretisierungen sowie Abschätzungen des Potenzials unter den gegenwärtigen Bedingungen arbeite, so dass dazu zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts Näheres gesagt werden könne.

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Dr. Doris Uhl