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GKV-Spitzenverband
Doris Pfeiffer: Medizinische Innovationen besser prüfen
Doris Pfeiffer, die Vorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung, fordert, medizinische Innovationen besser auf ihren Nutzen zu prüfen. Häufig seien Patienten „ohne ihr Wissen zu Opfern eines vermeintlichen medizinischen Fortschritts“ geworden. Bei den aktuellen Gesundheitsreformen stünden „primär wirtschaftliche Erwägungen im Vordergrund“, die nicht im Interesse der Patienten seien. Laut Pfeiffer müssen die betreffenden Gesetze „dringend“ geändert werden.
In der FAZ vom 9. Februar hat Pfeiffer ihren Standpunkt dargelegt. Insbesondere kritisiert sie an der gegenwärtigen Gesetzeslage, dass Krankenhäuser an ihren Patienten medizinische Innovationen testen können, dass sie aber nicht verpflichtet sind, die jeweiligen Therapien mit klinischen Studien zu begleiten. „Im stationären Bereich schaffen die Gesetze in ihrer jetzigen Form keinerlei Anreize, den Nutzen von Innovationen besser zu erforschen.“ Die derzeitige Praxis könne nicht nur den Patienten schaden, sondern auch den Krankenkassen, die die Erstattung innovativer Therapien erst verweigern können, wenn nachgewiesen ist, dass sie keinen Nutzen bringen oder sogar schädlich sind.
Als Beispiele schädlicher medizinischer Innovationen der letzten Jahre nannte Pfeiffer den Einsatz von Robotern bei Hüftoperationen, die Behandlung des Herzmuskels mit Laserstrahlen und die Hochdosis-Chemotherapie bei Patientinnen mit Brustkrebs.
Pfeiffer schlägt vor, medizinische Innovationen zunächst ausschließlich in „Innovationszentren“ im Rahmen vergleichender klinischer Studien anzuwenden, um ihren generellen oder speziellen Nutzen festzustellen, bevor sie „flächendeckend“ in Krankenhäusern eingesetzt werden. Die Industrie betrachte solche Studien jedoch als „Erfolgsrisiko“ und fordere, „besonders teure Innovationen noch schneller als bisher zulasten der GKV ins Krankenhaus zu bringen“.
Zugleich unterstellt Pfeiffer der Bundesregierung eine zu industriefreundliche Haltung: „Hier rücken primär wirtschaftliche Erwägungen in den Vordergrund. Das Patientenwohl muss hintan stehen.“ Ihrer Meinung nach müssen die Gesetze „dringend“ im oben genannten Sinne geändert werden, um den Nutzen (oder Schaden) medizinischer Innovationen möglichst früh zu objektivieren. Die dadurch geschaffene Transparenz würde auch den fairen Wettbewerb fördern.
Frankfurt/Main - 10.02.2011, 09:50 Uhr