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OTC-Omeprazol
Bayer verklagt Hexal wegen Patentverletzung
Die Bayer Consumer Care AG, eine Gesellschaft des Bayer-Teilkonzerns Bayer HealthCare, hat beim Landgericht Düsseldorf eine Patentverletzungsklage gegen die Hexal AG und deren Produktionsfirma Salutas Pharma GmbH eingereicht.
Wie Bayer heute mitteilte, richtet sich die Klage gegen den Vertrieb der rezeptfreien Omep® Hexal 20 mg Tabletten, einem generischen Produkt der Hexal AG mit dem Wirkstoff Omeprazol. Durch den Tablettenaufbau des Hexal-Produkts als Multiple-Unit-Dosisform werden nach Auffassung von Bayer zwei erteilte Patente von AstraZeneca AB mit einer Laufzeit bis 2015 verletzt. Gegen die geltend gemachten Patente seien zurzeit Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt anhängig – diese betreibe unter anderem die Hexal AG.
Die Bayer Consumer Care AG habe diese Patente exklusiv von AstraZeneca im Rahmen einer Vertriebslizenz für den rezeptfreien Arzneimittelmarkt einlizensiert. Der Vertrieb von Antra® mit dem Wirkstoff Omeprazol und der MUPS® Tablette mit patentierter Technologie erfolgt durch die Bayer Vital GmbH, der deutschen Vertriebsgesellschaft von Bayer HealthCare. Antra® sei durch die Patente von AstraZeneca geschützt, so Bayer.
Quelle: Pressemitteilung der Bayer Vital AG vom 25. Februar 2011
Leverkusen - 25.02.2011, 15:12 Uhr