Medizinische Versorgung

FDP will Ärzte von Residenzpflicht entbinden

Berlin - 04.03.2011, 10:12 Uhr


Die FDP will die Residenzpflicht von Ärzten lockern. Die Mediziner müssten dann nicht mehr dort wohnen, wo sie ihre Praxis haben.

Vor allem für junge Ärzte sei es attraktiv, an einem Ort zu wohnen, der den Berufswünschen des Ehepartners und dem Familienleben entgegenkomme, heißt es. Auch Modellversuche mit Kostenerstattung sollten die Niederlassung auf dem Land attraktiver machen. Dies dürfe aber nicht zu Lasten der Patienten gehen. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) will mit seiner nächsten Gesundheitsreform vor allem die medizinische Versorgung auf dem Land verbessern.

Was bedeutet "Residenzpflicht"?

Nach § 24 Abs. 2 der Zulassungsverordnung für Ärzte (Ärzte-ZV) unterliegt ein Arzt der Residenzpflicht. Unter diesem Begriff wird die Pflicht des Vertragsarztes verstanden, seinen Wohnsitz so zu wählen, dass er für die ärztliche Versorgung der Versicherten an seinem Vertragsarztsitz zur Verfügung steht. Wie diese Residenzpflicht im einzelnen zu verstehen ist, darüber gibt es unterschiedliche juristische Interpretationen. Die Zulassungsausschüsse der Kassenärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Länder haben dazu interne Vorgaben gemacht. Beispielsweise müsse der Wohnsitz innerhalb eines Radius von 10 km zum Vertragsarztsitz liegen, auch eine maximale Fahrzeit von 15 Minuten zwischen Praxis und Wohnung wird bisweilen vorgeschrieben, eine Bestimmung, die allerdings schon heute für rechtswidrig gehalten wird.         


dpa / Peter Ditzel