Patientengesetz

BPI kritisiert Rösler

15.03.2011, 14:46 Uhr


Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, nicht länger nur vom mündigen Patienten zu reden, sondern endlich zu handeln.

Das Patientengesetz schaffe keinen mündigen Patienten.  „Das Gegenteil ist der Fall. Der Patient erhält nicht die Informationen, die er braucht – und dies aus einem falsch verstandenen Schutzreflex“, erklärt Dr. Bernd Wegener, der Vorsitzende des BPI. „Informationen über Arzneimittel kann sich der Patient nur über fragwürdige Internetportale besorgen, die Hersteller können noch nicht einmal Packungsbeilagen online zur Verfügung stellen. Und hinsichtlich der Mehrkostenregelung ist der Patient überhaupt nicht auf einem Informationsstand, um sich hier eigenverantwortlich verhalten zu können.“

Fakt ist, dass es noch immer rechtlich strittig ist, ob pharmazeutische Unternehmen die Packungsbeilage von Medikamenten und andere amtlich genehmigte Unterlagen im Internet veröffentlichen dürfen. So muss sich der Patient oftmals auf dubiosen Internetseiten über Medikamente informieren und die amtlich beglaubigten Dokumente werden vorenthalten. Dies muss man dringend ändern. „Wenn man einen mündigen Patienten fordert, sollte man diesem erst einmal die Möglichkeit geben, sich zeitgemäß - also im Internet - über Medikamente zu Informieren. Denn nur wer informiert ist, kann souverän handeln“, so Wegener.

„Die Wahrnehmung des Patienten im Gesundheitssystem muss wieder im Mittelpunkt stehen“, sagte  Bundesgesundheitsminister Rösler (FDP).  Die Gesetzespläne sollten eigentlich schon im Dezember vorgelegt werden. Ziel ist es, die bisher in verschiedenen Gesetzen geregelten Patientenrechte zu bündeln. Sie seien so vielfältig verbreitet, dass es hier keine Transparenz gebe, sagte Rösler.

Verbraucherschützer begrüßten hingegen die Ankündigung. Gerd Billen von der Verbraucherzentrale Bundesverband sprach von einer „historischen Chance“. Nur wenn Angebote von unabhängiger Stelle in ihrer Qualität vergleichbar gemacht werden, könnten Verbraucher Einfluss auf die Güte von Gesundheitsprodukten und -dienstleistungen nehmen. Auch gehe es um verständliche Informationen und vernünftige Preissignale.

Ziel ist laut Rösler nicht nur, die verschiedenen Patientenrechte zu bündeln, sondern sie auch zu stärken. So müssten auch im Pflegebereich die Rechte gegenüber dem Pflegepersonal verbessert werden. Zudem gehe es nicht nur um die Beziehung zwischen Arzt und Patient, sondern auch um das Verhältnis zwischen Krankenkasse und Versichertem. „Der souveräne Patient ist unser Ideal“, sagte Rösler.

Das Patientenrechtegesetz soll es auch ermöglichen, die nach Schätzungen bis zu einer Million Opfer ärztlicher Behandlungsfehler im Jahr leichter zu entschädigen. Der Patientenbeauftragte Wolfgang Zöller (CSU) hatte Ende 2010 einen Entschädigungsfonds vorgeschlagen. Dieser sollte von Ärzten, Krankenhauspatienten und Haftpflichtversicherern finanziert werden.


Lothar Klein