Health-Claims-Verordnung

DHA in Babynahrung darf beworben werden

11.04.2011, 09:02 Uhr


Aller Voraussicht nach werden die Hersteller von Babynahrung demnächst in den Produktinformationen behaupten dürfen, dass der Zusatz von DHA (Docosahexaensäure) zur normalen Entwicklung der Sehkraft bei Säuglingen bis zum Alter von 12 Monaten beiträgt.

Zur Genehmigung einer solchen gesundheitsbezogenen Angabe („Health Claim“) für Nahrungsmittel muss innerhalb der EU ein strenges Verfahren erfüllt werden. Bei positivem Ausgang führt es zur Aufnahme des entsprechenden „Claims“ in den Annex der "Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben“. Die Hersteller, die die Angabe für DHA in Babynahrung anstreben, hatten von der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die für die Beurteilung zuständig ist, bereits eine positive Stellungnahme zu ihrem Antrag erhalten. Im Europäischen Parlament gab es dann allerdings Widerstand gegen das Ansinnen. Einige Abgeordnete gaben zu bedenken, dass es keinen klaren wissenschaftlichen Konsens über die Auswirkungen von mit DHA angereicherter Säuglingsmilch auf Säuglinge gibt. Sie forderten, diese zunächst noch näher zu erforschen und befürchten eine Irreführung der Verbraucher.

Ohne Erfolg, denn die entsprechende Entschließung erhielt in einer Abstimmung im Europäischen Parlament am 6. April 2011 nicht die erforderliche absolute Mehrheit. Dies bedeutet, dass das Genehmigungsverfahren für die Angabe nun weiter seinen Gang nimmt. Zulässig wird der Health Claim allerdings erst nach Veröffentlichung der Genehmigung im Amtsblatt der EU und deren Inkrafttreten sein.

Quelle: Pressemittelung des Europäischen Parlamentes vom 07.04.20011


Dr. Helga Blasius/DAZ