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Finnland
Weg für Apotheken-Terminal Visavia geebnet
In Deutschland wurde das Apotheken-Terminal Visavia gerichtlich verboten. Finnland hat dagegen die gesetzliche Grundlage für den Einsatz dieses Beratungs- und Abgabeterminals geschaffen.
Die Eröffnung eines solches Servicepoints ist dort zulässig, wo sich der Betrieb einer ordentlichen Apotheke oder Filialapotheke aus Gründen der mangelnden Bevölkerungsdichte nicht lohnt. Mit den Stützpunkten soll die Versorgungssicherheit der ländlichen Bevölkerung sichergestellt werden. Überdies könnten solche Shops auch zeitlich begrenzt bei Großveranstaltungen zum Einsatz kommen.
Betrieben wede ein solcher Shop durch eine Apotheke, die eine Lizenz für das entsprechende Gebiet habe. Dadurch sei ein regionaler Bezug zur Mutterapotheke sichergestellt, heißt es in der Pressemitteilung.
Visavia erfüllt laut Hersteller die Ansprüche, die an einen solchen Servicepoint gestellt werden. So sei die Sicherheit der Medikamentenabgabe gewährleistet und die Arzneimittel würden unzugänglich für die Kunden gelagert. Überdies sei eine Beratung durch pharmazeutisches Fachpersonal sichergestellt – was auch per Telefon oder sicherer Internet-Verbindung zugelassen sei.
In Deutschland: Apotheken-Terminals nur in engen Grenzen zulässig
Die Abgabe von Arzneimitteln auf Verschreibung über ein Apothekenterminal genügt nicht den Dokumentationspflichten der Apothekenbetriebsordnung. Außerdem verstößt die Bedienung des Terminals durch das Personal eines gewerblichen Dienstleisters gegen die Pflicht des Apothekenleiters zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung. Mit diesen Leitsätzen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem "Visavia"-Urteil in letzter Instanz Arzneimittelabgabeterminals für weitgehend unzulässig erklärt.
Hier kommen Sie zur Nachricht über das Visavia-Urteil in Deutschland.
Helsiniki - 12.04.2011, 11:29 Uhr