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Apotheken-Betriebsordnung
BMG: Keine Einschränkung beim Nebensortiment
Das Bundesgesundheitsministerium ist dem Eindruck entgegen getreten, die neue Apothekenbetriebsordnung schränke das Angebot und den Verkauf des Nebensortimentes ein: Das Positionspapier für eine überarbeitete Apothekenbetriebsordnung sehe keine weitere Einschränkung beim Verkauf des Nebensortiments in Apotheken vor.
„Bereits nach den jetzigen Regelungen ist der Verkauf von Kosmetika, Hygieneartikeln oder Vitaminpräparaten beschränkt. Die überarbeitete Apothekenbetriebsordnung sieht lediglich eine Klarstellung vor. Bei Apotheken steht eindeutig die Versorgung mit Arzneimitteln im Vordergrund. Eine Apotheke muss auch als Apotheke erkennbar sein. Das ist das Ziel dieser Klarstellung“, schreibt das Ministerium weiter.
Neben dieser Regelung seien außerdem weitreichende Erleichterungen für die Apotheker in Form von Bürokratieabbau und Kostenentlastungen vorgesehen. So könnten etwa die Apotheker künftig eigenverantwortlich entscheiden, welche Laborgeräte sie zum Beispiel benötigen. Diese Regelung stelle einen erheblichen Kostenfaktor dar.
Darüber hinaus sehe die überarbeitete Apothekenbetriebsordnung auch weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Arzneimittelsicherheit vor. So werde die Pflicht des Apothekers zur Beratung des Kunden herausgestellt. Zudem würden die Apotheker verpflichtet, Vertraulichkeit bei der Beratung zu wahren. Das entspreche den Wünschen der Patienten.
Berlin - 13.04.2011, 12:25 Uhr