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Bundesverband der Apotheken-Kooperationen
BVDAK begrüßt Eckpunkte zur ApBetrO
Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V. (BVDAK) hat das Eckpunktepapier zur Überarbeitung der Apothekenbetriebsordnung positiv aufgenommen. „Hier wurde bisher mit Augenmaß gearbeitet“, teilte der Verband mit.
Das Eckpunktepapier trage der allgemeinen und unumkehrbaren Entwicklung des Apothekenmarktes Rechnung, hieß es aus dem BVDAK. So spezialisierten sich die Apotheken zunehmend, sei es, dass sie individuell verblistern, Infusionen herstellen, Krankenhäuser oder Heime versorgen, Arzneimittel versenden, Filialisieren etc.. Das Eckpunktepapier gehe auf diese Entwicklung explizit ein. Zudem würden durch einige Punkte (Notdienst, Botendienst etc.) klar die Kundeninteressen gestärkt.
Dass das Bundesgesundheitsministerium Wert darauf legt, dass das Nebensortiment der Apotheken nur einen untergeordneten Anteil“ einnehmen darf, stößt ebenfalls auf Zuspruch beim BVDAK: „Die Apotheke sollte als „Haus der Gesundheit“ von innen und von außen erkennbar bleiben“. Allerdings sollten Einschränkungen in Flächenentscheidungen und weitere Eingrenzungen der derzeitigen Sortimentsbereiche im Patienten- wie auch im Apothekeninteresse vermieden werden. Hier könne dem Betriebserlaubnisinhaber durchaus eine selbstverantwortliche Entscheidung überlassen werden, so der Verband.
Nun hofft der BVDAK-Vorsitzende Stefan Hartmann, dass die weiteren Punkte der ApBetrO, die einer Novellierung unterzogen werden sollen, in die gleiche Richtung zielen werden. Die Weiterentwicklung der ApBetrO in der vorliegenden Form würde zwar die existenziellen Einbußen, die die Apotheken durch das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) zu verwinden haben, nur zu einem kleinen Bruchteil lindern. Allerdings könne dieses Eckpunktepapier auch als Beleg und politisches Zeichen dafür gewertet werden, dass die Politik erkannt hat, dass den Apotheken in Deutschland über das AMNOG wirtschaftlich und bürokratisch zu viel zugemutet wurde.
Berlin - 14.04.2011, 10:06 Uhr