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Apothekenbetriebsordnung
Bahr-Brief an Gesundheitspolitiker
In einem Brief an die Mitglieder der Arbeitsgruppe Gesundheit der Fraktionen von Union und FDP hat der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Daniel Bahr (FDP) das Eckpunktepapier zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) gegen Kritik verteidigt und erläutert.
Vor allem widerspricht Bahr darin dem Eindruck, dass das Freiwahlsortiment in der Apotheke eingeschränkt werden solle. Vorrangiges Ziel sei die Verbesserung der Arzneimittelsicherheit und der Versorgung im Nahbereich der Apotheke.
„Presseberichte, wonach Apothekern der Verkauf von Kosmetika untersagt werden soll, treffen nicht zu“, heißt es darin. In der heute geltenden ApBetrO werde bereits betont, dass die Hauptaufgabe der Apotheke die Arzneimittelversorgung sei und das Nebensortiment nur eine untergeordnete Bedeutung einnehmen dürfe. „Hinsichtlich des Nebensortiments ist im Entwurf der Verordnung keine weitere Einschränkung vorgesehen“, schreibt Bahr.
Gerade Kosmetika könnten beratungsintensiv sein, so dass „der Apotheken auch hier der richtige Ansprechpartner ist“. Es müsse aber der Eindruck einer Apotheke gewahrt werden und für die wesentlichen Kernaufgaben des Apothekers, insbesondere die Beratung der Patienten, genügend Raum bleiben. „Es liegt gerade im Interesse der Apotheker und entspricht den Forderungen der Apothekerschaft, nicht mit Drogeriemärkten oder Parfümerien verwechselt zu werden“, so der Staatssekretär.
Im Sinne des angestrebten Bürokratieabbaus solle die neue ApBetrO „überholte und nicht mehr gerechtfertigte Regelungen“ abgeschafft oder angepasst werden, schreibt Bahr weiter. Das bringe Entlastungen für die Apotheken.
Über die neue ApBetrO hätten regelmäßig Gespräche mit den „maßgeblichen“ Apothekenverbänden stattgefunden. Die vorliegenden Stellungnahmen würden daher vom BMG „positiv aufgenommen“, schreibt Bahr.
Berlin - 18.04.2011, 16:56 Uhr