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Apothekenbetriebsordnung
BPI: Chance für mehr Arzneimittelsicherheit
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, die Überarbeitung der Apothekenbetriebsordnung zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit zu nutzen.
Rezepturen dürften nur dann zum Einsatz kommen wenn es kein zugelassenes Fertigarzneimittel gibt. „Es kann nicht sein, dass in Deutschland Patienten in der Apotheke hergestellte Produkte bekommen, die beispielsweise in Bezug auf die Qualität der Wirkstoffe nicht höchsten Standards entsprechen müssen, wenn es im Markt Fertigarzneimittel gibt, die qualitativ hochwertiger sind. Die Patientensicherheit muss immer an erster Stelle stehen. Es ist sicherlich richtig, dass an die Räume der Apotheke nicht die gleichen Anforderungen gestellt werden können wie an ein pharmazeutisches Unternehmen. Aber, wenn es Wirkstoffe gibt, die den hohen Anforderungen der Guten Herstellungspraxis genügen, müssen diese auch in Rezepturen in Apotheken eingesetzt werden“, fordert Prof. Dr. Barbara Sickmüller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BPI.
Derzeit müsse eine Apotheke keine Wirkstoffe nutzen, die den hohen Anforderungen der Guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice - GMP) entsprechen. Das bedeute, es könnten günstigere Wirkstoffe mit niedrigerer Qualität eingesetzt werden. In der Industrie sei dies verboten. Alle Wirkstoffe müssen GMP-Wirkstoffe sein.
Nach Auffassung des BPI darf hier nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Die Europarats-Resolution CM/ResAP(2011)1, die sich mit den Anforderungen an die Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken beschäftige, fordere dies genauso wie den Vorrang behördlich zugelassener Fertigarzneimittel vor Rezepturarzneimitteln.
Berlin - 20.04.2011, 13:53 Uhr