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DAZ.TV zum Apothekenabschlag 2009
Gerichtssprecher: Endgültiges Urteil dauert noch Jahre
Das Berliner Sozialgericht hat die Festsetzung des Apothekenabschlages für das Jahr 2009 aufgehoben und die Schiedsstelle verurteilt, einen höheren Betrag als 1,75 Euro festzulegen.
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Das Sozialgericht Berlin hat den Schiedsspruch zum Apothekenabschlag 2009 aufgehoben, weil das Gericht der Auffassung ist, dass der Schiedsspruch „gravierende Mängel“ enthält. Das sagte Gerichtssprecher Dr. Marcus Howe im Gespräch mit DAZ.TV. Das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit sei verletzt worden.
Die Schiedsstelle habe nicht berücksichtigt, dass die Umsätze der Apotheken erheblich gestiegen seien, sagte Howe. Die Schiedsstelle habe den gesetzlich vorgegebenen Gestaltungsspielraum bei der Festsetzung des Apothekenabschlages 2009 damit verletzt. Als „mögliche Lösung“ für die Höhe des Apothekenabschlages für das Jahr 2009 sieht das Berliner Sozialgericht laut Gerichtssprecher Howe den Betrag von 2,24 Euro. Das Gericht weise im Urteil jedoch darauf hin, dass die Schiedsstelle einen „Beurteilungsspielraum“ habe, der unterschiedliche Beträge zulasse. Das Gericht habe keinen Maßstab vorgegeben, stellte Howe klar. Die Schiedsstelle müsse sich jedoch mit dem Apothekenabschlag im Rahmen des Gesetzes bewegen.
Berlin - 04.05.2011, 09:09 Uhr