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AOK Hessen um 500.000 Euro betrogen
Haftstrafen für Apotheker und Arzt
Mit hohen Haftstrafen hat das Landgericht Frankfurt wegen gemeinsamen gewerbsmäßigen Betruges einen Apotheker und einen Arzt bestraft. Beiden wurden für schuldig befunden, von Februar 2002 bis Oktober 2004 die AOK Hessen um rund 560.000 Euro betrogen zu haben.
Den Apotheker verurteilte die Strafkammer zu drei Jahren und vier Monaten Haft. Der Arzt erhielt eine Haftstrafe von vier Jahren, von denen anderthalb Jahre als verbüßt angesehen werden. Im Zuge einer „Halbstrafenregelung" wurde der Arzt von der Verbüßung der Strafe verschont. Weil der Apotheker bereits zu Beginn des Prozesses ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, kam er nicht in den Genuss einer „Haftstrafenregelung“ und soll nun für zwei Monate in Gefängnis. Dagegen hat er beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt.
Als erwiesen sah das Gericht an, dass der Arzt über mehrere Jahre Rezepte für seinen Praxisbedarf ausstellte und beim angeklagten Apotheker einreichte. Dieser lieferte zwar absprachegemäß nicht, reichte aber zwecks Erstattung die Rezepte für Pflaster, Tupfer, Einmalspritzen und sonstige Utensilien bei der AOK Hessen ein. Das Geld teilten die beiden unter sich auf. Den Löwenanteil, so erklärte der Apotheker vor Gericht, habe er an den Arzt beziehungsweise dessen sehr fordernde Gattin weitergereicht. Er selbst habe lediglich 85.000 Euro behalten.
Berlin - 10.05.2011, 09:39 Uhr