Hamburgischer Datenschutzbeauftragter mahnt:

Keine Patientendaten an Facebook übermitteln

Berlin - 20.05.2011, 13:28 Uhr


Patientendaten tauchen momentan vermehrt bei Facebook auf. Darauf hat Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, hingewiesen und mahnt zur Vorsicht im Umgang mit sensiblen persönlichen Daten.

Wenn ein neuer Account bei Facebook angelegt werde, frage das soziale Netzwerk, ob das Adressbuch zum „Freunde-Finden“ verwendet werden solle. Auf PC oder Smartphones von Ärzten befänden sich im Adressbuch häufig Patienten-Informationen, die dann von Facebook importiert würden. Dazu Caspar: „Mehrere Ärzte haben sich schon darüber gewundert, dass ihre Patienten Einladungen zu Facebook erhielten, in denen ihnen andere Patienten mit Name und Bild als 'mögliche Bekannte, die schon auf Facebook sind' präsentiert wurden." Das sei nicht mit dem geltenden Datenschutzrecht  vereinbar.

Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, ergänzt: „Es verstößt auch gegen die ärztliche Schweigepflicht. Danach darf ein Arzt nicht einmal Auskunft darüber geben, ob eine bestimmte Person bei ihm in Behandlung ist oder war.“ Daher sind sich Caspar und Müller einig und raten: „Facebook sollte grundsätzlich niemals Zugriff auf beruflich genutzte Adressbestände gewährt werden."


Lothar Klein