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Ärztemangel
Bund und Länder machen Weg für Ärztegesetz frei
Kilometerweite Wege bis zum nächsten Arzt auf dem Land - Praxis neben Praxis in den Städten. Per Gesetz sollen Ungleichverteilung und Ärztemangel bekämpft werden. Lange waren Bund und Länder über zentrale Details zerstritten.
Nach monatelangen Verhandlungen von Bund und Ländern steht dem geplanten Gesetz gegen den Ärztemangel und für eine bessere medizinische Versorgung nichts mehr im Weg. Länder, Bund und die Fraktionen von Union und FDP hätten sich geeinigt, teilte der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Hessens Ressortchef Stefan Grüttner (CDU), am Mittwoch in Wiesbaden mit.
In dünn besiedelten Regionen gebe es schon heute Engpässe vor allem bei den Hausärzten. Die Länder konnten nun in bis zuletzt strittigen Punkten mehr Einfluss auf die komplizierte Planung durchsetzen, wo welche Ärzte zugelassen werden sollen, wie Grüttner mitteilte. Dem Ärztemangel könnten sie nun regionaler und effektiver entgegenwirken.
Die Fachpolitiker der Koalition wollten weitere Details allerdings erst noch beraten. Mit dem Gesetz sollen Ärzte durch Zuschläge aufs Land gelockt werden. Die Koalition will den Weg zum Aufkaufen und damit Vermindern überzähliger Praxen in den Städten freimachen. Die Versorgung in Kliniken und Praxen soll besser aufeinander abgestimmt werden.
Bei den Krankenkassen schrillen teilweise die Alarmglocken. So dringt die KKH-Allianz vorsorglich darauf, die Verbesserungen ohne Mehrkosten zu verwirklichen. „Eine bessere medizinische Versorgung ist auch ohne neue finanzielle Mittel möglich“, sagte Vorstandschef Ingo Kailuweit der Nachrichtenagentur dpa.
Zwar sei spezialisierte Versorgung in den Städten nötig. „Doch brauchen wir in Ballungsräumen wie Berlin nicht 30 orthopädische Kliniken“, sagte Kailuweit. „In ländlichen Regionen, in denen einzelne Orte allmählich aussterben, werden wir dagegen nicht alle Elemente des Gesundheitswesens künstlich aufrechterhalten können“, meinte er. „Hier brauchen wir eine Grundversorgung.“
Kailuweit stimmte die Patienten auf weitere Wege ein. „Wenn eine Klinik besonders gute Qualität liefert, können Versicherte bei planbaren Operationen auch einmal Wege von zum Beispiel 30 Kilometern in Kauf nehmen“, sagte er.
Zu den Zugeständnissen des Bundes an die Länder zählt, dass dem für die Ärzteplanung entscheidenden Gemeinsamen Bundesausschuss künftig zwei Ländervertreter angehören sollen, wie Grüttner mitteilte. Bei Einzelverträgen zwischen Kassen und Ärzten bekämen die Länder Beteiligungsrechte. Die Kassen müssten zudem Landesbeauftragte mit Abschlussvollmacht bestellen. „Auf diese Weise können die Länder landesspezifische Fragestellungen unmittelbar mit den Kassen erörtern und entscheiden“, sagte der Landesminister.
Berlin - 25.05.2011, 17:34 Uhr