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Arzneimittelversorgung
BMG: Abfuhr für ABDA/KBV-Konzept
Das Bundesgesundheitsministerium hat der Aufnahme des ABDA/KBV-Konzeptes zur Arzneimittelversorgung in das Versorgungsgesetz eine Absage erteilt: Es gebe keinen Anlass, das Konzept „für alle zwingend vorzuschreiben“, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zu DAZ.online.
„Wir haben das Konzept mit großem Interesse gelesen“, so Bahr weiter. Es sei aber bereits heute möglich, dies auf freiwilliger Basis umzusetzen. „Wir würden uns freuen, wenn ABDA und KBV dies in einer Region tun würden, um zu sehen, ob dies eine bessere Lösung ist.“ Er forderte ABDA und KBV auf, ihm mitzuteilen, in welcher Region ein Modellversuch gestartet werden könnte.
Vor wenigen Wochen hatten ABDA und KBV ein Zwei-Säulen-Modell zur besseren Arzneimittelversorgung präsentiert. Danach sollte der behandelnde Arzt den Wirkstoff verordnen und der Apotheker das für den Patienten am besten geeignete Arzneimittel bestimmen. Vor allem bei Chronikern sollte so die Compliance entscheidend verbessert werden. ABDA und KBV versprachen, damit erhebliche Einsparungen in der Arzneimittelversorgung realisieren zu können. Als Gegenleistung für die gemeinsame Betreuung forderten ABDA/KBV ein GKV-Honorar von 360 Euro pro Patient und Jahr, das zwischen Arzt und Apotheker aufgeteilt werden sollte.
Bahr kündigte an, dass das Versorgungsgesetz zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem Land kommende Woche abgeschlossen und noch vor der Sommerpause im Kabinett beraten werden soll.
Berlin - 27.05.2011, 15:54 Uhr