BKK bittet Apotheken um Hilfe

City BKK-Patienten zum Kassenwechsel auffordern

Berlin - 09.06.2011, 12:34 Uhr


Der BKK Bundesverband bittet die Apotheken, die Patienten der Pleite gegangenen City BKK auf die Notwendigkeit eines raschen Wechsels ihrer Krankenkasse aufmerksam zu machen.

Sollten Versicherte der City BKK bis zum 1. Juli in keiner neue Krankenkasse versichert sein, drohen sonst vorübergehend Probleme bei der Abrechnung von Rezepten. „Wir rechnen aber nicht damit, dass viele City BKK Versicherte ohne neue Krankenkasse dastehen werden“, sagte Richter. In der Apothekerschaft wird beispielsweise diskutiert, wie mit Rezepten von City BKK Versicherten verfahren werden soll, die im Juni vom Arzt ausgestellt, aber erst im Juli in der Apotheke eingelöst werden.

Laut Gesetz werden Pflichtversicherte von der City BKK aufgefordert, sich spätestens bis zum 14. Juli eine neue Krankenkasse zu suchen. Erfolgt kein Wechsel durch den Versicherten, werden Pflichtversicherten vom Arbeitgeber, von der Rentenversicherung oder vom Arbeitsamt einer neuen Krankenkasse zugeordnet. Freiwillig Versicherte setzt das Gesetz eine Dreimonatsfrist zum Kassenwechsel.

Aus Sicht des BKK Bundesverbandes gibt es auch für die Übergangszeit keine Lücke: „Im Falle einer Kassenschließung gilt: Bis zum letzten Tag wird diese Kasse für ihre Verpflichtungen einstehen. Danach werden die Rechnungen für erbrachte medizinische Leistungen der dann bereits geschlossenen Kasse vergütet – dafür steht die Gemeinschaft aller Betriebskrankenkassen ein. Dies ist rechtlich verbindlich und detailliert im Sozialgesetzbuch V (SGB) geregelt“, heißt es in einer BKK-Information für Leistungserbringer.


Lothar Klein