SSRI-Festbeträge

Lundbeck klagt gegen G-BA

Berlin - 14.06.2011, 17:11 Uhr


Ab dem 1. Juli finden sich die beiden Selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmer Citalopram und Escitalopram in einer gemeinsamen Festbetragsgruppe. Der Cipralex®-Hersteller Lundbeck hat nun rechtliche Schritte gegen den Festbetragsbeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses eingeleitet.

Am 15.  April 2011 hatte der G-BA beschlossen, Cipralex® zusammen mit Citalopram in eine gemeinsame Festbetragsgruppe einzuordnen. Die Entscheidung war auf Kritik gestoßen, da die Studienlage durchaus therapeutische Vorteile von Escitalopram erkennen lässt. Auch das Bundesgesundheitsministerium holte sich zunächst weitere Informationen von G-BA ein, ließ seinen Beschluss dann allerdings passieren. „Experten der medizinisch-wissenschaftlichen sowie  juristischen Fachkreise und wir halten diese Entscheidung des G-BA für falsch und werden alles tun, um im Sinne der betroffenen Patienten  diese Entscheidung rückgängig zu machen“, erklärte nun Dr. Eberhard Lüdtke, Executive Director Health Value & Access Management der Firma Lundbeck. Daher habe das Unternehmen nun einen Antrag auf rechtliche Prüfung beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gestellt. „Das ist leider unsere letzte Möglichkeit“, so Lüdtke gegenüber DAZ.online.

Ab dem 1. Juli 2011 werden die gesetzlichen Kassen nur noch einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten für eine Cipralex® Verordnung übernehmen. Die Standardpackung mit 100 Stück wird dann nur noch bis zu einem Preis bis zu 15,01 Euro (auf Apothekeneinkaufspreisebene ohne Großhandelszuschlag) erstattet. „Das bedeutet für Cipralex®  eine Absenkung des Preisniveaus um ca. 88 Prozent, die wir als forschendes Unternehmen in dieser Höhe unmöglich umsetzen können“, so Lüdtke. Um eine Behandlung wie gewohnt fortzusetzen, müssen GKV-Patienten daher künftig eine Aufzahlung entrichten. Deren Höhe hängt von der individuell verordneten Tagesdosis, der gewählten Wirkstoffstärke sowie der Packungsgröße ab und wird nach Angaben von Lundbeck im Durchschnitt bei etwa 1,50 Euro pro Behandlungstag liegen. Im günstigsten Fall könne bereits ab einer Aufzahlung von 0,99 Euro pro Tag eine 10mg Verordnung mittels der Cipralex®  Tropfen fortgeführt werden

Sollten Patienten diese Aufzahlung nicht tragen, sind Therapiewechsel die Folge. Aus Sicht von Lundbeck kann dies für die GKV teuer werden. Daten aus dem aktuellen Versorgungsalltag in den USA zeigten, dass ein Therapiewechsel von Escitalopram auf einen anderen SSRI (z. B. Citalopram) zu häufigeren stationären Einweisungen und einer zunehmenden Inanspruchnahme medizinischer Leistungen führe, so das Unternehmen. Berechnungen hätten ergeben, dass der GKV hierdurch Mehrausgaben pro Jahr von mindestens 12.000.000 Euro entstehen könnten.

Auch der Pharmakonzern Pfizer hatte schon einmal versucht, juristisch gegen eine Festbetragsentscheidung des G-BA vorzugehen. Am Ende des jahrelangen Rechtsstreits urteilte das Bundessozialgericht erst in diesem Jahr, dass die Eingruppierung von Sortis® in eine gemeinsame Festbetragsgruppe der Cholesterinsenker rechtmäßig war.


Kirsten Sucker-Sket