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OVG-Urteil zur Krankenhausversorgung
ADKA: Eklatante Missachtung der Rechtslage
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster, nach dem die Krankenhausversorgung über eine Distanz von mehr als 200 km genehmigt werden soll, hat beim Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) heftigen Widerspruch ausgelöst: „Dieses Fehlurteil kann und darf keinen Bestand haben“, sagte ADKA-Präsidentin Prof. Dr. Irene Krämer.
ADKA-Geschäftsführer Klaus Tönne sieht sich zurückversetzt in die 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Damals war der erklärte Wille des Gesetzgebers, die Belieferung durch Versandapotheken an Krankenhäuser quer durch die Republik zu unterbinden und durch eine ortsnahe, beratungsintensive Versorgung durch Apotheken zu ersetzen. „Diese große Reform des § 14 Apothekengesetz hat sich über die letzten Jahrzehnte bewährt“, so Tönne. Er verweist darauf, dass selbst die europäischen Kommission es nicht schaffte, dieses Prinzip aufzuheben – der EuGH hatte ihr einen Strich durch die Rechnung gemacht. Tönne: „Umso mehr reibt man sich die Augen, wenn jetzt ein deutsches Oberverwaltungsgericht ansetzt, hier alten und überholten Rechtsnormen wieder zum Leben zu verhelfen“.
Präsidentin Krämer legte dem betroffenen Landkreis die Revision beim Bundesverwaltungsgericht „dringend nahe“. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, sei die ordnungsgemäße und von der Politik gewollte orts- und zeitnahe Arzneimittelversorgung der Krankenhauspatienten akut gefährdet. „Wir sehen hierin eine eklatante Missachtung der gültigen Rechtslage und aller Richtlinien, die zur Arzneimittelversorgung von Krankenhauspatienten existieren“, so Krämer. Darin sei man sich einig mit der Bundesapothekerkammer und den Aufsichtsbehörden. Deutsche Krankenhauspatienten seien hinsichtlich der Arzneimittelversorgung ohnehin schon schlechter gestellt als Patienten in anderen europäischen Ländern und würden damit noch stärker benachteiligt, gibt die ADKA-Präsidentin zu bedenken.
Berlin - 16.06.2011, 10:58 Uhr