Apotheken informieren

Info-Zettel für ehemalige City BKK-Versicherte

Stuttgart - 30.06.2011, 16:43 Uhr


Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) stellt Apotheken ein Informationsblatt für ehemals City BKK-Versicherte zur Verfügung, die noch keine neue Krankenkasse gefunden haben. Darin wird unter anderem erklärt, unter welchen Voraussetzungen weiterhin verschriebene Arzneimittel an sie abgegeben werden.

Mit der Schließung der City BKK zum morgigen Freitag sind bundesweit über 40.000 Menschen noch ohne neue Versicherung. Da auch bei der Abgabe von Arzneimitteln in Apotheken zahlreiche Fragen auftauchen können, stellt der LAV für Patienten und Apothekenteams ein Info-Blatt zur Verfügung. Darin wird unter anderem erklärt, unter welchen Voraussetzungen verschriebene Arzneimittel an ehemalige CITY BKK-Versicherte abgegeben werden, auch wenn noch keine neue Krankenversicherung gefunden wurde. In diesen Fällen ist der Leistungsschutz der Versicherten über eine sogenannte „leistungsaushelfende Krankenkasse“ gewährleistet.

LAV-Präsident Fritz Becker: „Die Patienten bekommen die Arzneimittel, die in der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähig sind, wenn sie eine Chipkarte der City BKK vorweisen können, die bis mindestens zum 30. Juni 2011 gültig war. Rezepte können noch bis zum 30. September eingereicht werden. Beachtet werden muss aber auch in diesen Fällen, dass Rezepte über Arzneimittel ab dem Ausstellungsdatum grundsätzlich nur einen Monat lang gültig sind – Rezepte für Hilfsmittel wie beispielsweise Kompressionsstrümpfe oder Bandagen nur 28 Tage."

In dem Info-Blatt wird an erster Stelle auch betont, dass die ehemaligen Versicherten bis zum 14. Juli eine neue Krankenkasse gefunden haben sollten. Anderenfalls werde über ein sogenanntes Zuteilungsverfahren unter anderem durch Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger eine neue Krankenkasse bestimmt.

Hier können Sie das Info-Blatt des LAV herunterladen.


Kirsten Sucker-Sket