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Apothekenabschlag 2010
Schiedsstelle will im September entscheiden
Die Frage, welchen Abschlag die gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2010 von den Apotheken vereinnahmen können, bleibt bis auf weiteres ungeklärt. Die Schiedsstelle für Arzneimittelversorgung und Arzneimittelabrechnung hat zwar am 4. Juli erstmals über den Abschlag verhandelt – zu einem Ergebnis kam sie dabei jedoch nicht. Im September will man wieder zusammenfinden.
Die Aufgabe der Schiedsstelle um ihren unparteiischen Vorsitzenden Rainer Daubenbüchel ist sicherlich nicht einfach. Schon für das Jahr 2009 war sie von GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) angerufen worden, weil diese sich nicht auf eine Anpassung des Abschlags einigen konnten. Ende 2009 entschieden Daubenbüchel und seine Kollegen, dass der Apothekenabschlag von 2,30 Euro auf 1,75 Euro abzusenken sei. Nach weiteren juristischen Auseinandersetzungen wurde der geringere Abschlag an die Kassen letztlich auch umgesetzt. Mittlerweile müssen die Apotheken bekanntlich bangen, dass Rückzahlungen auf sie zukommen. Denn das Sozialgericht Berlin hob die Entscheidung Ende April auf und verurteilte die Schiedsstelle zur erneuten Entscheidung unter Berücksichtigung der Auffassung des Gerichts. Gegen dieses Urteil wurde seitens der Schiedsstelle Berufung eingelegt – bis über den Abschlag 2009 endgültig entschieden sein wird, kann noch einige Zeit ins Land gehen. Nun wird sich zeigen, ob Daubenbüchel beim Abschlag 2010 neue Rechenansätze anlegt, die dem Sozialgericht weniger widerstreben.
Der erste Verhandlungstermin in dieser Woche brachte jedenfalls noch nicht weiter. Abgelehnt wurde der Antrag des GKV-Spitzenverbandes, das Verfahrens bis zur endgültigen Entscheidung über den Rechtsstreit zum Apothekenabschlag 2009 auszusetzen. DAV und GKV-Spitzenverband wurden aufgefordert, ihre Positionen in den kommenden Wochen möglichst mit weiteren Daten darzulegen. Anfang September soll nun weiter verhandelt werden. Nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes haben die unparteiischen Mitglieder verlauten lassen, dass sie beabsichtigen, in der kommenden Verhandlung zu entscheiden.
Berlin - 05.07.2011, 10:09 Uhr