Zum Bericht über den ABDA-Haushalt

Richtig richtig oder richtig falsch?

Berlin - 06.07.2011, 23:01 Uhr


Wirbel um AZ- und DAZ.online-Berichte über den ABDA-Haushalt: Mit einer als „Richtigstellung“ deklarierten Erklärung hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) auf die Berichterstattung über die Verabschiedung des ABDA-Haushaltes durch die Mitgliederversammlung reagiert.

Im AZ-Bericht (DAZ.online) heißt es, der Haushalt 2012 sei vom Geschäftsführenden ABDA-Vorstand vorgelegt worden. Laut „Richtigstellung“ wurde der Haushalt hingegen vom Gesamtvorstand der ABDA vorgelegt. Das ist formal richtig. Aber dass der Gesamtvorstand einen Haushalt vorlegt, der nicht auf Zustimmung des  Geschäftsführenden Vorstands trifft, wäre nach unserer Kenntnis beispiellos.

Im AZ-Bericht (DAZ.online) wird der zu finanzierende Haushalt mit 13,5 Millionen Euro beziffert; die Steigerungsrate betrage 5,4 Prozent. Laut ABDA beträgt der Zuwachs stattdessen 4,5 Prozent; Wir bedauern den Zahlendreher. Zudem werde der Haushalt neben den Landesapothekerkammern auch von den Landesverbänden getragen. Das ist richtig. Soweit die sachlichen Korrekturen.

Wie bei angeblichen Dementis üblich, korrigiert die „Richtigstellung“ der ABDA darüber hinaus im AZ-Bericht (DAZ.online) gar nicht enthaltene Tatsachenbehauptungen. Es sei falsch, dass die Basis ein Zeichen setzen wollte (mit der Kürzung des Etatansatzes für Öffentlichkeitsarbeit, Anm. d Red.). „Es gab also keine Mehrheit der Mitgliederversammlung, die mit der ÖA-Arbeit unzufrieden war und deshalb ein Zeichen habe setzen wollen.“ Eine solche Behauptung enthält der Bericht nicht. Im Originaltext heißt es vielmehr: „Nach Angaben von Teilnehmern wurde der Haushalt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit um den Betrag von 150.000 Euro gekürzt. Damit habe die Basis ein Zeichen setzen wollen. In der Diskussion wurde mehrfach gefordert, dass der Ausweitung des Haushaltes eine entsprechende Leistungssteigerung der Arbeit der ABDA gegenüberstehen müsse.“ Im AZ-Bericht (DAZ-online) gab es anders als von der ABDA behauptet keine Aussage, dass eine Mehrheit der Mitgliederversammlung mit der ÖA unzufrieden war.

Bei der Abstimmung über die Endpunktstudie habe es „circa 90“ Enthaltungen von Delegierten gegeben und eine Neinstimme. Laut ABDA gab es exakt 91 Enthaltungen und acht Neinstimmen – und zwar nicht von Delegierten, sondern von den Stimmen  der ABDA-Mitgliedsorganisationen, die diese in Abhängigkeit von ihrer Größe in die Waagschale werfen können (insgesamt 878 Stimmen).

Falsch sei die Darstellung, wonach der ABDA-Vorstand die Berichterstattung zu Inhalt und Kosten der Studie kritisiert habe, heißt es in der „Richtigstellung“ der ABDA weiter. Kritisiert worden sei hingegen die   „polemische Unterstellung“, wonach die Studie lediglich der Profilierung eines Mitglieds der ABDA-Geschäftsführung diene. „Es wurde vom Hauptgeschäftsführer der ABDA und weiteren Vertretern von  Kammern und Verbänden festgestellt, dies sei ‚unter der Gürtellinie’ und geschmacklos. Während der   Debatte wurde die mangelnde Sorgfalt und tendenziöse Berichterstattung der DAZ von vielen Teilnehmern der Mitgliederversammlung scharf kritisiert“, so der ABDA-Text.

Dies weist die DAZ-Redaktion in aller Klarheit zurück. Im auf DAZ.online veröffentlichten Text heißt es nämlich vielmehr: „Von Kritikern wurde die Frage nach dem Nutzen der Studie für die öffentliche Apotheke gestellt. Außer einem möglichen Zugewinn an Renommee für den Vorsitzenden der AMK, Prof. Schulz, in Personalunion auch Geschäftsführer des Geschäftsbereichs Arzneimittel der ABDA, sei kein Nutzen für die Apotheke vor Ort erkennbar, hieß es.“ DAZ.online bezieht sich hier auf eine Aussage und Wertung eines Informanten und macht sich diese im Bericht über die Mitgliederversammlung inhaltlich nicht zu eigen. Der Vorwurf einer „polemischen Unterstellung“ durch die DAZ ist daher offensichtlich haltlos; er wäre allenfalls  an eine andere Adresse zu richten. Der Legende zufolge wurden im alten Griechenland und auch im Mittelalter die Überbringer schlechter Botschaften geköpft oder an den Pranger gestellt. Solche Denkweisen sollten inzwischen eigentlich überwunden sein.

Zum Thema der Endpunktstudie stellt ein Kommentar in der AZ (AZ Nr. 27) des Weiteren einige Fragen zur Bedeutung und zum Nutzen einer solchen Studie, die aus unserer Sicht erlaubt sein sollten. Darüber hinaus heißt es hier, dass „es die ABDA mit der Finanzierung einer Endpunkt-Studie probieren“ wolle: „drei Jahre lang, 3,2 Mio. Euro insgesamt“. Die ABDA-Richtigstellung merkt hierzu an: „Richtig ist vielmehr, dass die ABDA über die Jahre 2011 bis 2014 insgesamt 1,8 Millionen Euro zur Verfügung stellt, diese Mittel sich aber nicht auf die Beiträge der Mitgliedsorganisationen auswirken. Dies war im Rahmen der Mitgliederversammlung ausdrücklich Bestandteil der Beschlussvorlage.“  Laut DAZ-Informationen kostet die Studie „insgesamt“ 3,2 Mio. Euro, ein Betrag, von dem 1,8 Mio. von der ABDA übernommen und 1,4 Mio. von anderer Seite finanziert werden, zusammen demnach 3,2 Mio. Euro.


DAZ.online


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