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Ungarn
„Chipssteuer“ soll vor Fastfood schützen
Die Ungarn sollen nach dem Willen ihres Parlaments gesünder leben – indem sie weniger Fastfood verzehren. Nach einem am Montag beschlossenen Gesetz sollen übermäßig gesalzene, süße, kohlenhydrat- oder koffeinreiche Fertigprodukte mit einer Sonderabgabe belegt werden.
Die Abgabe gilt vom 1. September an. Bei inländischen Produkten werden die Hersteller zur Kasse gebeten, bei Importgütern die ungarischen Vertreiber. Ungarische Medien hatten im Vorfeld berichtet, die Steuer ziele auf Produkte der großen Fastfood-Ketten ab. Dies wird indes im Gesetzestext nicht ausdrücklich geregelt.
Unklar bleibt auch, wie kalorienreiche traditionelle ungarische Spezialitäten wie Bauernwürste oder Gänseleberpasteten hierbei einzustufen sind. Klar sei jedoch nach Angaben der ungarischen Nachrichtenagentur MTI, dass Senf und Soßen trotz ihres hohen Salzgehalts nicht der Sondersteuer unterliegen.
Betroffen sind neben industriell verpacktem Gebäck auch Erfrischungsgetränke, die zu wenig Fruchtsaft enthalten. Im Fall von Getränken beträgt die Abgabe fünf bis 250 Forint (bis zu knapp 1 Euro) pro Liter, bei Esswaren 100 bis 200 Forint pro Kilogramm. Händler, die pro Jahr weniger als 50 Liter oder 50 Kilogramm der ungesunden Produkte verkaufen, werden von der Abgabe befreit.
Budapest - 12.07.2011, 09:23 Uhr