Umbau von Sachverständigenausschüssen

BAH: An bewährtem Verfahren festhalten

Berlin - 14.07.2011, 17:49 Uhr


Das Bundesgesundheitsministerium will, dass „im Sinne einer Entbürokratisierung“ verschiedene Sachverständigenausschüsse und Kommissionen nach dem AMG „entfallen, rekonstruiert werden oder neue Aufgaben erhalten“. Zudem sollen den Expertengremien künftig keine Industrievertreter mehr angehören. Beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller sieht man dies kritisch.

So soll etwa der Ausschuss für Standardzulassungen am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entfallen. Die Sachverständigenausschüsse für Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht sollen „zur Nutzung  von Synergieeffekten“ zusammengelegt werden. Diesem neuen Ausschuss sowie der Deutschen Arzneibuch Kommission sollen zudem künftig alleine Vertreter der medizinischen oder der pharmazeutischen Wissenschaft angehören. Begründet wird dies mit der notwendigen Unabhängigkeit der Gremien in rein fachspezifischen Fragen von Zulassungen, der Verschreibungs- oder Apothekenpflicht sowie des Arzneibuchs. Die Interessen der Industrie würden ausreichend durch das im Rahmen des Verordnungserlasses stattfindende Anhörungsverfahren geltend gemacht werden können, heißt es im BMG-Papier.

„Mit seinen Vorschlägen greift das Ministerium in ein seit über drei Jahrzehnten bewährtes Verfahren ein“, mahnt BAH. Die Beratungen in den Sachverständigenausschüssen seien gerade durch die Beteiligung von Repräsentanten aus allen betroffenen Bereichen breit gefächert und die daraus resultierenden Voten ausgewogen. Negative Auswirkungen auf die Patientensicherheit hätten sich seit Etablierung dieses Systems im Jahre 1978 nicht ergeben.

Bei einer Beschränkung des Ausschusses für Verschreibungs-/Apothekenpflicht ausschließlich auf Sachverständige aus den Reihen der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft sei zu befürchten, dass die Auswirkungen von Empfehlungen auf den Markt sowie andere praktische Gesichtspunkte nicht hinreichend abgeschätzt werden können.

Der BAH weist zudem darauf hin, dass die Vertreter der pharmazeutischen Industrie lediglich über drei von insgesamt 15 Stimmen im  bisherigen Verschreibungspflichtausschuss verfügten. Die eindeutige Stimmenmehrheit liege bereits heute bei den Vertretern der Wissenschaft. Zudem hätten die Beschlüsse der Sachverständigenausschüsse lediglich empfehlenden Charakter. Das Bundesgesundheitsministerium könne in den zu erstellenden Verordnungen von diesen Empfehlungen abweichen und habe dies auch schon getan.

Der Verband sieht auch die Apothekerschaft potenziell von dieser Maßnahme betroffen – sie verfügt ebenfalls über einen Sitz in diesem Ausschuss. „Ein Sachverständigen-Ausschuss ohne den Sachverstand der Vertreter der Industrie und der Apothekerschaft, also derer, die sich in der täglichen Praxis mit den Arzneimitteln befassen, die in diesem Ausschuss behandelt werden, wäre  eine Fehlentwicklung und sollte unbedingt vermieden werden“, so der BAH.


Kirsten Sucker-Sket