Krankenhausabrechnung

GKV: 1,5 Milliarden Euro Schaden – jede zweite Rechnung falsch

Berlin - 18.08.2011, 12:12 Uhr


Die gesetzlichen Krankenkassen beklagen eine steigende Zahl von falschen Krankenhausabrechnungen. Im Jahr 2010 ist für Versicherte wie Arbeitgeber laut -Spitzenverband dadurch ein Schaden von bis zu 1,5 Milliarden Euro entstanden.

„Im vergangenen Jahr war der Anteil der entdeckten fehlerhaften Krankenhausabrechnungen so hoch wie noch nie. Das könnte entweder daran liegen, dass die Prüfungen der Krankenkassen besser werden, oder daran, dass die Qualität der Krankenhausabrechnungen schlechter wird. Das Ergebnis bleibt aber gleich: Viel zu viele Abrechnungen sind falsch. Ein Gesamtschaden für die Beitragszahler von bis zu 1,5 Milliarden Euro ist nicht hinnehmbar“, so Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender  Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands.

Die Krankenkassen prüfen die Krankenhausabrechnungen in einem zweistufigen Verfahren. Dabei werden die Abrechnungen in einem ersten Schritt auf Anzeichen möglicher Fehler durchgesehen. Dies können z. B. zu lange Liegezeiten bei einer leichten Erkrankung sein. In einem zweiten Schritt werden bundesweit rund elf bis zwölf Prozent aller Abrechnungen einer genauen Prüfung unterzogen. Im vergangenen Jahr habe sich gezeigt, dass bundesweit 45,6 Prozent aller so im zweiten Schritt geprüften Krankenhausabrechnungen nicht richtig waren, so der GKV-Spitzenverband.

Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass die Krankenkassen die Krankenhausabrechnungen prüfen müssen. Wenn eine Krankenkasse ihrer gesetzlichen Prüfpflicht nachkommt und eine geprüfte Krankenhausrechnung richtig ist, dann muss die Krankenkasse dem Krankenhaus eine „Aufwandspauschale“ in Höhe von 300 Euro zahlen. Wenn die Prüfung aber ergibt, dass die Rechnung falsch war und zugunsten der Krankenkasse korrigiert werden muss, muss das Krankenhaus den zu viel erhaltenen Betrag zurückzahlen. Jetzt fordert der GKV-Spitzenverband eine Gesetzesänderung, um in solchen Fällen von den Krankenhäusern eine „Prüfpauschale“ von ebenfalls 300 Euro erheben zu können.

„Angesichts dieser Regelung kann man nur ungläubig den Kopf schütteln. Das ist ja so, als müsste der Verkehrspolizist nach einer Alkoholkontrolle dem Autofahrer 50 Euro bezahlen, weil er nüchtern gefahren ist! Eigentlich müsste es genau umgekehrt sein – eine Strafzahlung für Falschabrechnungen. Mindestens muss bei den Krankenhäusern ebenso eine Sanktionierung erfolgen. Wir gehen davon aus, dass dadurch die Qualität der Krankenhausabrechnungen deutlich besser würde und Beitragsgelder gespart werden könnten“, so von Stackelberg.


Lothar Klein


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