Krankenhausabrechnungen

DKG: 96 Prozent aller Fälle nicht beanstandet

Berlin - 19.08.2011, 10:33 Uhr


Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) weist den Vorwurf des GKV-Spitzenverbandes, nahezu die Hälfte aller geprüften Abrechnungen sei fehlerhaft, entschieden zurück. 96 Prozent aller abgerechneten Fälle würden auch nach intensiver Prüfung durch Krankenkassen und den Medizinischen Dienst (MDK) nicht beanstandet.

Das effektive Rückzahlungsvolumen für erwiesen falsche Abrechnungen der Krankenhäuser liege unter einem Prozent, so Baum. Die Krankenkassen wollen seiner Meinung nach erreichen, dass die Aufwandspauschale von 300 Euro, die die Krankenhäuser bei ergebnisloser Prüfung den Krankenhäusern zu erstatten habe, auch für die Fälle ergebnisloser Prüfungen gelte. Dies sei laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) jedoch ausdrücklich nicht gewollt, da die Krankenhäuser keinen Einfluss auf den Umfang des Prüfgeschehens haben und eine Flut der MDK-Prüfungen verhindert werden soll. Krankenkassen seien dadurch verpflichtet, die Einleitung einer Begutachtung durch den MDK im Vorfeld genau zu überprüfen.

Das durch die Prüfungen in Frage gestellte Finanzvolumen von 1,5 Milliarden Euro sei zudem keineswegs mit „Falschabrechnungen“ gleichzusetzen, betonte Baum. 50 Prozent der angeführten beanstandeten Fälle seien medizinische Streitfälle, bei denen Leistungen der Krankenhäuser für zum Teil schwersterkrankte Patienten nach Abschluss der Behandlungen in Frage gestellt würden.

Baum fügte hinzu, die DKG habe bisher eine Linie der sachlichen Information verfolgt, aber bei den Krankenhäusern sei die Geduld nun am Ende. Bayerische Krankenhäuser hätten in einer groß angelegten Kampagne 1.400 Klagen gegen die Krankenkassen bei den Sozialgerichten eingereicht. Er nannte konkret einen vom Sozialgericht Hannover am 28. April 2011 entschiedenen Fall, bei dem eine Krankenkasse die Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit einer Patientin mit Herzbeschwerden und Luftnot unter Hinweis auf den ohnehin bevorstehenden Tod nachträglich abgelehnt hatte. Das darüber zu befindende Gericht sah darin einen eklatanten Verstoß gegen das Humanitätsgebot.


Juliane Ziegler


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