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Schweinegrippe-Impfstoffe
LAK Baden-Württemberg stellt Impfstoff-Bestandsportal ein
Das Impfstoff-Bestandsportal der LAK Baden-Württemberg, das zu Zeiten der Schweinegrippe im Oktober 2009 eingerichtet wurde um die Verteilung des Schweinegrippeimpfstoffs zu gewährleisten, wurde zum 1. September Tag abgeschaltet. Dies teilt die Landesapothekerkammer in einer Presseinformation mit.
„Gleichzeitig ist damit ein Kapitel beendet, welches für die Apotheker viel Arbeit bedeutete, häufig zu Frust führte aber gleichzeitig die Bedeutung der flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung der Apotheken aufgezeigt hat“, heißt es in der Meldung weiter.
In der Pressemeldung hält die LAK eine kleine Rückschau auf den Herbst 2009. So habe die Kammer in einer Meldung zur Schweinegrippe vom 11. November 2009 geschrieben: „Die Nachfrage von Ärzten nach Impfstoff ist in den Apotheken innerhalb der letzten Woche enorm angestiegen und kann derzeit nicht erfüllt werden.“ Nur kurze Zeit später sei der Versorgungsengpass überwunden gewesen und es sei Kritik an der zu viel bestellten Menge Impfstoff laut geworden.
Die Apotheker haben, als die Nachfrage groß und das Angebot klein war, den Mangel bestmöglich verwaltet, so das Resümee der Kammer: „In einem extra eingerichteten Portal auf der Homepage der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg trugen diejenigen Apotheker, die eine der raren Lieferungen des Impfstoffes erhalten hatten, ihre Bestände ein. Nicht belieferte Apotheken konnten so vorhandene Bestände in anderen Apotheken suchen.“
Die knappen Mengen an Impfstoff seien nur in Großgebinden ausgeliefert worden, was für eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung ungeeignet gewesen sei. In aufwendigen Lieferungen verteilten die Apotheker den Impfstoff und gewährleisteten so, dass der Impfstoff dort ankam, wo er gebraucht wurde. Für diese aufwendige Arbeit wurden die Apotheken nicht honoriert, so die LAK Baden-Württemberg in ihrer Mitteilung.
Genauso wenig seien die Apotheken für die Lagerung des Pandemrix®-Impfstoffs honoriert worden. In vielen Apotheken lagere er bis heute. Die Apotheken waren die ganze Zeit über gewappnet für den Fall, dass der Impfstoff noch benötigt wird. „Da der Impfstoff Landeseigentum ist, darf dieser erst nach Ablauf des Verfallsdatums durch die Apotheken entsorgt werden, so die Kammer abschließend, „übrigens auch dies ohne eine Form der Entschädigung. Nach Kenntnis der Kammer läuft der letzte Impfstoff Ende September 2011 ab.“
Stuttgart - 01.09.2011, 15:30 Uhr