Apothekenbetriebsordnung

ApBetrO kommt nicht voran

Berlin - 07.09.2011, 14:03 Uhr


Eigentlich wollte die Regierungskoalition nach der Sommerpause über die Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) beraten. Doch die Arbeiten kommen nicht voran.

Es gab auch keine neuen Unterlagen oder Entwürfe. Zurzeit gibt es drängendere Aufgaben: Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und die Gesundheitspolitiker von CDU, CSU und FDP haben gegenwärtig alle Hände voll zu tun mit dem neuen Versorgungsstrukturgesetz. Dessen Ziel war ursprünglich, dem Ärztemangel auf dem Lande entgegenzuwirken – doch mittlerweile hat sich eine Vielzahl weiterer Themen im „Omnibusverfahren“ an das Gesetzgebungsverfahren angedockt. Mehr als 100 Änderungsanträge auf über 1000 Seiten liegen dazu vor.

Dabei geht es nicht nur um die Mitspracherechte der Länder bei der Bedarfsplanung und um angebliche Strafen gegen zu lange Wartezeiten in Arztpraxen. Es geht auch um den Arzneimittelgroßhandel. Wie DAZ.online berichtete, soll das Rabattverbot des Großhandels für den ab 2012 gültigen 70 Cent-Fixzuschlag mit einer Klarstellung im Gesetz für alle Marktteilnehmer durchgesetzt werden. Am Freitag will Bundesgesundheitsminister Bahr einen Haken an die Änderungsanträge machen und sein erstes Gesetzeswerk auf die parlamentarische Reise schicken.

Unklar bleibt derweil, ob und wann die ApBetrO wieder auf die gesundheitspolitische Tagesordnung kommt. Im Fachreferat ist der Entwurf weitgehend fertiggestellt. Allerdings fehlen noch ein paar wichtige Punkte: In den im April bekannt gewordenen Eckpunkten waren Erleichterungen beim Nacht- und Notdienst im Verbund von Filialapotheken ebenso vorgesehen wie bei der Ausstattung mit Laborgeräten. Dagegen hatte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) protestiert.

Bahr hatte die ABDA-Vertreter daraufhin aufgefordert, eigene Vorschläge dazu vorzulegen. Aus Koalitionskreisen verlautete jetzt, der Bundesgesundheitsminister warte noch immer auf Antwort. Doch die ABDA bleibt dabei, dass alle Apotheken in Not- und Nachtdienste einzubeziehen sind und auch im Hinblick auf die Laborausstattung eine „Apotheke light“ nicht akzeptabel ist. Änderungsbedarf an den bestehenden Regelungen sieht sie also nicht.

Unklar ist zudem, wie es mit dem angestrebten Verbot von Pick-up-Stellen weitergeht. Auch hier hatte Bahr die ABDA aufgefordert, eigene Vorschläge zu unterbreiten. Jetzt heißt es daher, frühestens im Oktober gehe es mit der Novelle der ApBetrO weiter. Übrigens: Vor einem Jahr war man schon genauso weit.


Lothar Klein