Versorgungsgesetz

Koalition will ABDA/KBV-Konzept auf den Weg bringen

Berlin - 08.09.2011, 16:26 Uhr


Erfolg für das ABDA/KBV-Zukunftskonzept: Das von Apothekern und Ärzten gemeinsam entwickelte Konzept zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung insbesondere von chronisch Kranken findet doch noch Eingang in das Versorgungsstrukturgesetz. Darauf haben sich jetzt die Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition geeinigt. Ein entsprechender Änderungsantrag liegt DAZ.online vor.

Die Kernpunkte: In Modellregionen sollen die Landesverbände von Apothekerschaft und Ärzten das Arzneimittelkonzept testen. Sinken dadurch wie erwartet die Therapiekosten, können sich Apotheker und Ärzte die Minderausgaben der Krankenkassen als Honorar teilen. „Die Regelung ermöglicht der Selbstverwaltung auf Landesebene die Durchführung eines Modellvorhabens zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung zu vereinbaren. Dies soll zur Verbesserung der Therapietreue der Patienten beitragen und die Arzneimitteltherapiesicherheit   verbessern durch die Vermeidung arzneimittelbezogener Probleme und die Verminderung von Arzneimittelrisiken“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Ursprünglich hatten ABDA und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als Honorar für die gemeinsame Betreuung eines Chronikers eine Pauschale von 360 Euro pro Jahr gefordert. Darauf lässt sich die Koalition nicht ein. Allerdings können Apotheker und Ärzte an den ersparten Therapiekosten partizipieren: „Wenn durch die für das Modellprojekt vereinbarten Leistungen Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung erreicht werden, sollen davon auch die teilnehmenden Leistungserbringer profitieren.  Mehraufwendungen durch das Modellprojekt sind den Krankenkassen auszugleichen, so dass für die gesetzliche Krankenversicherung Kostenneutralität gewährleistet ist“, heißt es weiter.

Grundlage für Verordnungen von Arzneimitteln sei dabei ein Medikationskatalog auf Wirkstoffbasis, der eine leitliniengerechte Versorgung sicherstelle. Der Medikationskatalog sei von den Vertragspartnern zu vereinbaren. Darin sollen für alle wichtigen Indikationen jeweils Vorgaben zur wirtschaftlichen Auswahl von Wirkstoffen gemacht werden. Darüber hinaus könne vereinbart werden, dass anstelle von spezifischen Präparaten ausschließlich Wirkstoffe verordnet würden.

Insbesondere für chronisch kranke Patienten, die mindestens fünf Arzneimittel dauerhaft einnehmen, könne auch ein sogenanntes Medikationsmanagement vereinbart werden. Dabei gehe es um die kontinuierliche Erfassung und Prüfung der Gesamtmedikation des Patienten durch Ärzte gemeinsam mit Apothekern, heißt es im Änderungsantrag weiter. Dies entspricht im Kern dem gemeinsamen ABDA/KBV-Zukunftskonzept.

Außerdem will die Koalition sicherstellen, dass Modellprojekte nicht an Widerständen scheitern. Sollten auf freiwilliger Basis keine Modellprojekte vereinbart werden können, kann jede Seite das Schiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung anrufen. Damit dort „Waffengleichheit“ herrscht, wird das Gremium um die gleiche Anzahl von Apothekervertretern aufgestockt wie dort Krankenkassen und Ärzte vertreten sind. Das Schiedsamt entscheidet dann mit Zweidrittel-Mehrheit.

KBV und ABDA hatten ihr Zukunftskonzept bereits im April vorgestellt und eine Aufnahme in das Versorgungsstrukturgesetz gefordert. Das war im Bundesgesundheitsministerium zunächst auf Ablehnung gestoßen. Es gebe keinen Anlass, das ABDA/KBV-Konzept „für alle zwingend vorzuschreiben“, hatte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bei der Vorstellung des Entwurfs des Versorgungsgesetzes zu DAZ.online gesagt. „Wir haben das Konzept mit großem Interesse gelesen“, so Bahr damals weiter. Es sei aber bereits heute möglich, dies auf freiwilliger Basis umzusetzen. „Wir würden uns freuen, wenn ABDA und KBV dies in einer Region tun würden, um zu sehen, ob dies eine bessere Lösung ist.“ Er forderte ABDA und KBV auf, ihm mitzuteilen, in welcher Region ein Modellversuch gestartet werden könnte.

Mit dem vorliegenden Änderungsantrag hat das BMG seine Position korrigiert. Der Änderungsantrag geht jetzt in die parlamentarische Beratung. Das Versorgungsstrukturgesetz soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.


Lothar Klein