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Kohlpharma freut sich
Saarland will Einschnitte für Arzneimittel-Importeure korrigieren
Der saarländische Landtag will Arzneimittelimporteuren unter die Arme greifen: Für sie soll der auf 16 Prozent erhöhte Herstellerrabatt wieder auf 6 Prozent herabgesetzt werden. Zudem soll den Apotheken ein Wahlrecht zwischen der Abgabe rabattierter Bezugsarzneimittel oder preisgünstiger Importarzneimittel eingeräumt werden.
Als sich der saarländische Gesundheitsausschuss in seiner gestrigen Sitzung mit den Folgen des Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKV-Änderungsgesetz) und des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) für die saarländische Wirtschaft beschäftigte, waren sich die Landtagsfraktionen der CDU, SPD, Linken, FDP und der Grünen einig: Das GKV-Änderungsgesetz benachteilige die Arzneimittelimporteure unverhältnismäßig, und das AMNOG enthalte unklare Regelungen. So würden Apotheken mittlerweile generell Arzneimittel abgeben, die Rabattverträgen unterliegen, und nicht das jeweils preisgünstigste.
Mitursächlich für die Initiative war der Stellenabbau des Arzneimittelimporteurs Kohlpharma in Merzig. Im vergangenen und diesem Jahr wurden dort rund 300 Stellen gestrichen. Das Unternehmen begründete dies damit, dass der 16 prozentige Herstellerzwangsrabatt in Verbindung mit der 15/15-Regelung für das Unternehmen ruinös sei.
Der Abbau von Arbeitsplätzen ist ein Argument, das in der Landespolitik ankommt. Mit seinem Antrag fordert der Landtag nun für Importarzneimittel eine Reduzierung des Herstellerrabattes von 16 auf 6 Prozent. Zumindest solle für die Dauer des erhöhten Herstellerrabattes der gesetzliche Preisabstand abgesenkt werden. Begründet wird dies mit einer unverhältnismäßigen Belastung der Arzneimittelimporteure: Der Import als Kostendämpfungsinstrument führt bei der gesetzlichen Krankenversicherung laut Antrag zu einer jährlichen Ersparnis in Höhe von rund 2,5 Mrd. Euro. Daher sei es unverhältnismäßig, Arzneimittelimporteuren den für Nicht-Festbetragsarzneimittel erhöhten Herstellerzwangsrabatt aufzuerlegen.
„Importeure müssen heute schon billiger sein als reguläre Arzneimittelhersteller, nämlich 15 Prozent bei Medikamenten unter 100 Euro, beziehungsweise 15 Euro bei Medikamenten über 100 Euro. Sie werden praktisch zweimal zur Kasse gebeten“, kommentierte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Tobias Hans. „Durch diese Regelung liegt der Einkaufspreis für Arzneien in den Einkaufsländern der Importeure oft über dem in Deutschland erzielbaren Nettoverkaufspreis. Die Importeure werden behandelt wie Hersteller und damit über Gebühr belastet“, fügte Christian Schmitt (FDP) hinzu. Die Wirkung als Kostendämpfer verpuffe daher zunehmend – mit der Folge steigender Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen und einer höheren Belastung für die Patienten.
Die zweite Forderung betrifft eine Klarstellung im AMNOG hinsichtlich des bestehenden Wahlrechts eines Apothekers, ob er ein rabattiertes patentgeschütztes Bezugsarzneimittel oder ein preisgünstiges Importarzneimittel abgebe. Bei der Einführung des AMNOG sei verpasst worden, die Preisgünstigkeit des Arzneimittels als ausschlaggebendes Kriterium bei der Abgabe von Arzneimitteln zu verankern. „In der Praxis hat dies entgegen der Rechtsauffassung des Bundesgesundheitsministeriums dazu geführt, dass von den Apotheken generell Arzneimittel, die Rabattverträgen unterliegen, vorrangig abgegeben werden“, heißt es im Antrag.
Mit seinem Antrag fordert der Landtag die Landesregierung auf, zu prüfen, ob diese Forderungen durch eine Bundesratsinitiative Unterstützung erfahren können. Bei Kohlpharma freut man sich indessen, dass die Landespolitik die Befürchtungen des Unternehmens teilt.
Berlin - 08.09.2011, 16:12 Uhr