Arzneiverordnungsreport 2011

BPI mahnt: AVR-Zahlen genau prüfen

Berlin - 13.09.2011, 12:13 Uhr


Einen Tag vor der Veröffentlichung des neuen Arzneiverordnungsreportes (AVR) 2011 hat der BPI die Zahlen und Aussagen des letztjährigen AVR in Zweifel gezogen und daran eine Warnung geknüpft: „Trau keiner Schlussfolgerung aus einer Statistik, die man nicht selbst erstellt hat.“

Zwar sei im AVR 2010 beim Vergleich der Arzneimittelpreise zwischen Schweden und Deutschland rein rechnerisch sauber gerechnet worden. Trotzdem sagten die Zahlen nur wenig über die tatsächliche Belastung der Kassen und die tatsächlichen Herstellerpreise aus. Der AVR kam zu der Aussage, dass die Arzneimittelpreise in Deutschland überteuert seien und ein Sparpotenzial von mindestens 2,5 Milliarden Euro böten.

Bei der AVR-Rechnung seien wesentliche Dinge außer Acht gelassen worden, so der BPI. Nur so komme der AVR zu seinen plakativen Aussagen zu den angeblich überhöhten Preisen im Vergleich Deutschland / Schweden: „Der AVR vergleicht die Apothekenverkaufspreise und kommt zum Schluss, dass diese in Deutschland 48 Prozent höher liegen“, so Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie (BPI).

Verantwortlich mache der AVR 2010 plakativ die Hersteller, ohne beispielsweise die Handelsstufen, die Zwangsabschläge von Herstellern und Apothekern oder das geltende Preismoratorium zu berücksichtigen. Einzig die Mehrwertsteuerunterschiede rechne der AVR ein. Wenn man die Hersteller verantwortlich mache, müsse man aber vergleichen, was die Hersteller für die gleichen Arzneimittel in Deutschland und Schweden wirklich erhielten. Und da beträgt der Preisunterschied nach BPI-Berechnungen für die 50 umsatzstärksten Arzneimittel allenfalls plus 4,5 Prozent. Unter Berücksichtigung von Wechselkursschwankungen zwischen schwedischer Krone und Euro lägen die deutschen Preise aktuell sogar zwei Prozent unter den schwedischen Arzneimitteln, so Dr. Norbert Gerbsch.

Dabei sei noch nicht berücksichtigt, dass von den 50 verglichenen umsatzstärksten Arzneimitteln für 60 Prozent auch Rabattverträge existieren. Da diese Rabattverträge nicht offen lägen, sei ein abschließender Preisvergleich mit Schweden unzulässig. Es sei nur sicher, dass die Einnahmen der Hersteller erheblich niedriger liegen, als vom AVR angegeben. Zudem müsse klargestellt werden, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des AVR im September 2010 die Hersteller schon einen 16-prozentigen Zwangsabschlag hätten hinnehmen müssen, den der AVR verschweige und nicht einberechnet habe. Auch das seit August 2010 geltende Preismoratorium wurde weggelassen.

All dies mache deutlich, dass die Berechnungen zum Apothekenverkaufspreis zwar zahlenmäßig richtig, die daraus gezogenen Schlussfolgerungen aber mit großer Vorsicht zu genießen seien. „Wir sind gespannt, welche Zahlen dieses Jahr vorgelegt werden, und wir werden uns erneut die Mühe machen, nachzuvollziehen, ob die Zahlen überhaupt eine Grundlage für die gezogenen Schlussfolgerungen bieten. Wer evidenzbasierte Medizin fordert, muss auch Evidenz liefern“, so Gerbsch.


Lothar Klein


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