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ABDA/KBV-Konzept im Versorgungsgesetz
Montgomery kontert Pharmaverbänden
Nach der massiven Kritik aus der Pharmaindustrie hat nun auch der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, die geplante gesetzliche Regelung für Modellvorhaben zum ABDA/KBV-Konzept verteidigt. Er hat keine Bedenken, dass hierdurch die ärztliche Therapiefreiheit eingeschränkt werde.
„Statt Richtgrößenprüfungen und Regressen brauchen wir wirkungsvolle Instrumente für eine rationale Arzneimitteltherapie. Der von der Koalition geplante indikationsbezogene Medikationskatalog kann zu mehr Wirtschaftlichkeit bei der Arzneimitteltherapie beitragen und die Versorgungsqualität weiter verbessern“, sagte Montgomery.
Die Kritik aus der Pharmaindustrie, die ärztliche Therapiefreiheit werde durch einen solchen Medikationskatalog eingeschränkt, wies er zurück. Er betonte, dass allein die Industrie von hohen Arzneimittelpreisen in Deutschland profitiere – schon weil Deutschland Referenzland für die Preisgestaltung in anderen Industrieländern ist. „Nun vergießen die Industrieverbände Krokodilstränen wegen der angeblich bedrohten Therapiefreiheit. In Wahrheit geht es ihnen aber um den eigenen Profit. Dass Ärzte bei Regressen für diese Preispolitik in Haftung genommen werden, wird dabei aber übersehen“, so Montgomery.
Überdies bedeute Therapiefreiheit keineswegs „Therapiebeliebigkeit“. Basis müsse immer der wissenschaftliche Standard sein. Deshalb müsse auch ein Medikamentenkatalog von wissenschaftlich erstellten Leitlinien flankiert werden.
Montgomery verwies weiterhin darauf, dass die Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis die Einführung einer Positivliste unterstützt. Dies habe der Gesundheitsreport der Bundesärztekammer, eine Befragung unter Medizinern, gezeigt. Demnach würden es 69 Prozent der Ärzte begrüßen, wenn die Auswahl von Arzneimitteln künftig anhand einer Positivliste erfolgen würde; nur knapp jeder fünfte Arzt spricht sich dagegen aus.
Berlin - 13.09.2011, 14:28 Uhr