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ABDA/KBV-Konzept
ABDA: Medikationskatalog schränkt Therapiefreiheit nicht ein
Als einer der letzten der betroffenen Verbände hat sich jetzt auch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in die Diskussion über das ABDA/KBV-Konzept eingeschaltet. Der Medikationskatalog sei keine ‚Positivliste‘.
ABDA und KBV hätten in ihrem Zukunftskonzept Vorschläge dazu gemacht, wie die Arzneimittelversorgung verbessert werden könne. Eine der drei Säulen dieses Konzepts sei der Medikationskatalog: Ärzte und Apotheker schlügen gemeinsam vor, welche Wirkstoffe indikationsbezogen eingesetzt werden sollten. Von diesem Medikationskatalog könnten Ärzte abweichen, wenn dies therapeutisch notwendig sei.
„Ärzte und Apotheker wollen keine Listenmedizin, sondern Evidenz-basierte Medizin. Dazu gehört die rationale Verordnung der Leitsubstanzen, soweit dies therapeutisch sinnvoll ist“, so Friedemann Schmidt, Vizepräsident der ABDA. Der geplante indikationsbezogene Medikationskatalog könne die Versorgungsqualität weiter verbessern und zu mehr Wirtschaftlichkeit bei der Arzneimitteltherapie beitragen.
Die zweite Säule des Zukunftskonzepts sei die Wirkstoffverordnung: Der Arzt wähle den Wirkstoff, die Dosierung, die Menge und Darreichungsform aus. Der Apotheker wähle dann, entsprechend den gültigen Rabattverträgen oder anderen Regelungen, ein passendes Arzneimittel aus und gebe es an den Patienten ab.
Die dritte Säule sei das Medikationsmanagement, das für alle Versicherten angeboten werden solle, die dauerhaft fünf und mehr systemisch wirkende Medikamente benötigten. „Es gibt die politische Absicht, die Idee des ABDA-KBV-Konzepts aufzugreifen. Wir begrüßen es sehr, dass das von der Ärzteschaft und uns erarbeitete Konzept in das GKV-Versorgungsstrukturgesetz aufgenommen werden soll. Wir sind überzeugt, dass unser Zukunftskonzept funktioniert, und wollen dies gerne erproben“, sagt Schmidt.
Berlin - 14.09.2011, 13:33 Uhr