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ABDA/KBV-Konzept
Bahr lehnt Arznei-Positivliste ab
Das Bundesgesundheitsministerium hat noch einmal klargestellt, mit dem ABDA/KBV-Konzept keine Positivliste für Arzneimittel einzuführen. Das hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) nach einem Bericht der „Ärztezeitung“ betont.
Der geplante Änderungsantrag zum Versorgungsstrukturgesetz schaffe lediglich die Grundlagen für Modellvorhaben. Er ermögliche, den von Ärzte- und Apothekerschaft entwickelten Vorschlag zu Wirkstoffverordnungen - das sogenannte KBV/ ABDA-Konzept - in einer Region zu überprüfen, sagte Bahr weiter. „Wir sind gespannt, ob das Modell überzeugend ist und zu einer Senkung der Ausgaben führt.“
Seiner Einschätzung nach könnte das Prinzip, dass der Arzt auf Basis eines Medikationskatalogs einen Wirkstoff verordnet und der Apotheker das konkrete Medikament auswählt, von den Patienten besser akzeptiert werden als die Rabattverträge. Je nachdem, wie das Ergebnis des Modellvorhabens ausfällt, könne die Politik entscheiden, ob ein Ausrollen Sinn macht oder nicht. „Wir müssen nicht immer gleich alles für alle in Deutschland machen“, so Bahr laut „Ärztezeitung“.
Köln - 14.09.2011, 09:53 Uhr