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Konsequenz aus EHEC-Epidemie
Bundesregierung verkürzt Meldefristen drastisch
Die Bundesregierung zieht Konsequenzen aus der EHEC-Epidemie im Frühsommer und will die Meldewege für Infektionskrankheiten klarer gestalten und verkürzen.
Meldungen von Ärzten sollen danach künftig spätestens innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt und von dort spätestens innerhalb von drei Tagen an das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin übermittelt werden. Angestrebt werde zudem eine informationstechnologische Lösung, die „eine bruchlose elektronische Übermittlung der Meldungen von Arztpraxen, Krankenhäusern und Laboren ermöglicht“, heißt es in der Antwort weiter. Bis zum Jahresende werde das Bundesgesundheitsministerium dem Bundestag und dem Bundesrat dazu einen Bericht vorlegen. Damit wird die Meldung per Briefpost ausgeschlossen.
Bis zum 27. Juli – zu diesem Datum hatte das RKI den Ausbruch der Epidemie als beendet erklärt – waren der Regierung zufolge 4.321 Erkrankungsfälle mit gefährlichen EHEC-Darmbakterien gemeldet worden, schreibt die Regierung. Davon habe es in 852 Fällen eine Erkrankung an dem so genannten hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS) gegeben. 50 Patienten seien verstorben.
Wie die Regierung weiter ausführt, wird das RKI im Herbst eine wissenschaftliche Arbeitstagung im Hinblick auf den EHEC-Ausbruch ausrichten. Außerdem soll unter Federführung der Vorsitzländer der Gesundheits- und Verbraucherschutzministerkonferenz bis zum Jahresende gemeinsam mit dem Bund eine Bilanz des behördlichen Handelns während der EHEC-Krise erarbeitet werden.
Berlin - 15.09.2011, 09:30 Uhr