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BfArM
Neue T-Rezept-Vordrucke
Seit dem 15. September 2011 gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) neue Vordrucke des sogenannten T-Rezeptes aus. Auf diesen ist nur noch eine Verordnung eines thalidomid- bzw. lenalidomidhaltigen Arzneimittels möglich ist – bislang konnten bis zu drei solcher Präparate auf einem Rezept verordnet werden.
Wie das BfArM in seiner Bekanntmachung erklärt, behalten die bisher ausgegebenen T-Rezepte ihre Gültigkeit. Auch die inhaltlichen Modalitäten für die Verschreibung und Abgabe von thalidomid- bzw. lenalidomidhaltigen Arzneimitteln, die Bedingungen und Anforderungen des damit verbundenen Schwangerschafts-Präventionsprogramms sowie die sonstigen Ausführungen in der Bekanntmachung des BfArM vom 8. Dezember 2008 behalten ihre Gültigkeit und sind unbedingt weiterhin zu beachten.
Bonn - 19.09.2011, 16:21 Uhr