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Novitas BKK prüft 60.000 BTM-Rezepte
Apotheker protestieren gegen Retaxationen
Die Novitas BKK und die Hamburger und Bremer Apotheker streiten über Betäubungsmittelrezepte: Denn die Novitas BKK geht zurzeit Hinweisen auf eine nachlässige Verschreibungspraxis nach und lässt bundesweit systematisch 60.000 Betäubungsmittelrezepte aus den Jahren 2010 und 2011 prüfen.
„Es geht uns um die Arzneimittelsicherheit“,so Novitas BKK-Vorstand Reiner Geisler in einer Presseerklärung, „gerade bei potenziell gefährlichen Medikamenten sind unsere Versicherten auf vollständige und richtige Rezepte angewiesen.“ Bei hochwirksamen Arzneimitteln, wie beispielsweise Opiaten, seien präzise Angaben insbesondere zu den Inhaltsstoffen und zur Anwendung auf den Rezepten nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sie seien auch für die Sicherheit der Patienten unverzichtbar.
Unkorrekte Rezepte werden „retaxiert“, heißt es in der BKK-Pressemeldung: Die Novitas BKK kürze oder storniere die vorab gezahlte Rechnung für das Medikament. Ärger mit betroffenen Apotheken nehme die Krankenkasse in Kauf: „Alle Apotheken sind wiederholt schriftlich auf das Problem aufmerksam gemacht worden“, sagt Reiner Geisler, „und jetzt wollen wir es lösen.“
Dagegen wollen sich die Apothekerverbände Hamburgs und Bremens zur Wehr setzen und Einspruch einlegen: „Bei den uns vorliegenden Retaxationen handelt es sich nach erster Sichtung um korrekt ausgefüllte Rezepte“, heißt es in einer gleichlautenden Erklärung beider Organisationen. Nach Aussagen von Mitarbeitern der BKK-Rezeptprüfstelle PROTAXplus solle der wirkliche Beanstandungsgrund ein handschriftlich gesetztes Kreuz im Aut-idem-Feld bzw. ein handschriftliches „A“ und die dazu fehlende Gegenzeichnung durch den Arzt sein.
Welche Gründe weiter nach Auffassung der PROTAXplus in Frage kämen, könne derzeit nicht mit hinreichender Sicherheit gesagt werden, da es an der genauen Angabe der Gründe für eine Taxbeanstandung fehle: „Wir werden Einspruch bei der PROTAXplus GmbH einlegen und beim Vorstand der Novitas BKK Beschwerde führen“, so ein Schreiben des Hamburger Apothekervereins an seine Mitglieder.
Taxbeanstandungen seien grundsätzlich mit einer konkreten Begründung zu versehen. Der alleinige Verweis auf die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung stelle keine konkrete Begründung dar. Darüber hinaus stelle die Ankündigung, den Retaxbetrag bei der nächsten Abrechnung abzusetzen, „einen Verstoß gegen unseren Arzneiliefervertrag dar“.
Berlin - 23.09.2011, 12:33 Uhr