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Versorgungsstrukturgesetz
Bahr will Patienten beglücken
Regierung und Opposition lieferten sich im Bundestag bei ihrer ersten Beratung zum Versorgungsstrukturgesetz einen heftigen Schlagabtausch: Uneinig ist man sich insbesondere, ob es sich um ein „Patientenbeglückungsgesetz“ – so Gesundheitsminister Daniel Bahr – oder ein „Beglückungsgesetz für die Kassenärztlichen Vereinigungen“ handelt – so der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Karl Lauterbach.
Mit dem umfangreichen Gesetz soll „dem drohenden Ärztemangel in Deutschland begegnet werden, damit auch künftig besonders in der Fläche eine gute medizinische Versorgung für die Patientinnen und Patienten sichergestellt ist“, formuliert es das Bundesgesundheitsministerium. Mit gezielten Anreizen sollen insbesondere junge Ärztinnen und Ärzte motiviert werden, sich in unterversorgten ländlichen Regionen niederzulassen.
„Wir wollen, dass der Landarzt zu den Menschen nicht nur in der idyllischen Vorabendserie kommt“, sagte Bahr heute bei der ersten Lesung zum GKV-VStG im Parlament. Und weiter: „Wir beglücken mit diesem Gesetz die Patientinnen und Patienten.“ Um dies zu erreichen, seien insbesondere die geplanten Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Arztberuf und Familie, aber auch eine echte Bedarfsplanung nötig.
Durch die neuen Regelungen solle die Wahlfreiheit der Patienten – sowohl bezüglich der Ärzte als auch der Krankenkassen – gewährleistet werden, so Bahr. „Ein notwendiger Krankenversicherungsschutz muss in Deutschland selbstverständlich sein“, sagte er und forderte unter Hinweis auf die vergangenen Schwierigkeiten der Patienten nach der Schließung der City BKK drastische Strafen. Patienten dürften zukünftig keine Probleme bei der Aufnahme in eine Krankenkasse mehr haben, weil ihre bisherige schließen musste.
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach entgegnete, das Gesetz beglücke nicht Patienten, sondern vielmehr die Kassenärztlichen Vereinigungen und ein paar Ärzte. Die Regierung mache sich mit dem Gesetz zum „Bittsteller der Kassenärztlichen Vereinigungen“. Es führe außerdem dazu, dass es zwar nicht mehr Hausärzte geben werde, aber mehr zweifelhafte Angebote der Krankenkassen. Und diese müssten die Versicherten per Zusatzbeitrag bezahlen.
Kritisiert wurde das Gesetz auch, weil es die Versorgung verbessern wolle, sich jedoch weder mit den bestehenden Problemen der Krankenhäuser, Therapeuten und insbesondere nicht mit der Pflege auseinandersetze. Dabei drücke insbesondere im Bereich der Pflege der Schuh erheblich, so Dr. Martina Bunge, gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion. Auch das Problem der Unterversorgung in den ländlichen Regionen, mit dem sich das Gesetz besonders auseinanderzusetzen vorgebe, werde nicht wirklich angegangen: „Derzeit geht das Geld dahin, wo die meisten Ärzte sind, nicht wo die meisten Ärzte gebraucht werden“, sagte sie und forderte zur Problemlösung zunächst eine wissenschaftliche Evaluation zum tatsächlichen Bedarf an Ärzten.
Berlin - 23.09.2011, 13:37 Uhr