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Medikamenten-Betrug
Haftstrafe für Pharmagroßhändlerin
Eine Pharmagroßhändlerin aus Norderstedt im Kreis Segeberg muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis: Die 64-Jährige nutzte nach Überzeugung des Landgerichts Lübeck jahrelang das deutsche Zwei-Preis-System für Medikamente zu ihrem eigenen Vorteil aus.
Die Pharmagroßhändlerin soll viereinhalb Jahre lang von einem Lübecker Apotheker verbilligte Klinikmedikamente bezogen und sie dann als normale Apothekenware weiterverkauft haben. Den Herstellern der Medikamente soll durch dieses Vorgehen ein Gesamtschaden von 950.000 Euro entstanden sein. Bereits im August wurde der Apotheker, der den gewerbsmäßigen Betrug vollumfänglich zugab, zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren rechtskräftig verurteilt. Sein Prozess war aus gesundheitlichen Gründen vorgezogen worden.
Gleich zu Beginn des Prozesses, so berichtet die „Welt online“, soll die 64-jährige Großhändlerin die Vorwürfe zurückgewiesen haben: „Ich habe nicht gewusst, dass das Klinikmedikamente waren“, sagte sie danach am vergangenen Freitag. Davon soll sie auch während des Prozesses nicht abgewichen sein. Dies, obwohl ein Zeuge dem Gericht die konkrete Vorgehensweise geschildert haben soll – auf den Medikamenten sollen sich teilweise Aufkleber befunden haben, die diese als Klinikmedikamente kennzeichneten.
Auch die hohen Rabatte haben sie angeblich nicht erstaunt: Diese seien in der Branche durchaus üblich gewesen, das hätten doch alle gemacht, sagte sie Berichten zufolge. Auf die Frage der Richter, ob ihr nie Zweifel gekommen seien, soll sie geantwortet haben: „Ich habe mir immer vorgestellt, kein Apotheker würde für Geld seine Approbation riskieren.“
Während die Verteidigung einen Freispruch beantragte, forderte die Staatsanwaltschaft für den gewerbsmäßigen Betrug in 424 Fällen eine Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten, so „Welt online“. Danach waren die Lübecker Richter letztendlich von der Schuld der Pharmagroßhändlerin überzeugt, hielten jedoch eine Strafe von zweieinhalb Jahren Haft für angemessen.
Nachdem nun der Apotheker und die Großhändlerin zur Rechenschaft gezogen wurden, müssen sich nun noch die angeblich ebenfalls involvierten Beratungsapotheker der AOK Schleswig-Holstein vor Gericht verantworten. Die Beteiligung der beiden wurde von dem bereits verurteilten Apotheker während seines Prozesses bestätigt: „Die AOK wusste das und hat mitgemacht“, sagte er im August.
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Berlin - 23.09.2011, 15:47 Uhr