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BTM-Rezepte
Novitas BKK rudert zurück
Die Novitas BKK rudert zurück: Im Streit mit den Apothekern um die Überprüfung von 60.000 BTM-Rezepten ist die Novitas BKK jetzt um eine Entschärfung bemüht.
Zumindest verständlich sei der Einwand von Apothekern, sie würden im Grunde für die Versäumnisse der Ärzte belangt, die die betreffenden Rezepte doch korrekt hätten ausstellen müssen: „Tatsächlich sind die Apotheker in den meisten Fällen nicht Urheber des Fehlers, haben aber ihren gesetzlichen Prüfauftrag nicht erfüllt“, räumt die Krankenkasse jetzt ein. Die Novitas BKK nehme mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Kontakt auf: „Wir wollen in persönlichen Gesprächen auf eine genauere Verschreibungspraxis hinwirken.“
Wenn das Prüfverfahren in einigen Wochen abgeschlossen sei, werde eine Auswertung veröffentlicht. Anhand der vorläufigen Ergebnisse zeichne sich allerdings bereits ab, das weit mehr als die Hälfte der geprüften Rezepte ohne Beanstandung bleibe. Das deute darauf hin, dass es einer Mehrzahl der Apotheken gelinge, den Vorgaben des Gesetzgebers zu entsprechen.
„Vor einer Woche meldeten wir den Start eines umfangreichen Prüfungsprojekts für Betäubungsmittelrezepte. Nach Bearbeitung Hunderter von Reaktionen und zahlreichen Gesprächen ergibt sich ein differenziertes Bild“, heißt es in der Erklärung weiter. Viele der betroffenen Apotheker hätten Verständnis gezeigt. Eine ganze Reihe fänden das Vorgehen „unnötig scharf“. Einzelne hätten darin sogar eine „Kriegserklärung“ gesehen und damit gedroht, keine Arzneimittel mehr an Novitas BKK Versicherten auszugeben. Das zeigte offenbar Wirkung.
Jetzt räumt die Kasse Fehler ein: „Erstens hatten wir bei den Rückbuchungen („Retaxierungen“) beanstandeter Rezepte in einzelnen Regionen die Einspruchsfristen nicht abgewartet – diesen Fehler haben wir inzwischen behoben und die betreffenden Geldbeträge erstattet.“
Zweitens hätten viele Apotheker generell mit Notsituationen bei Schmerzpatienten argumentiert und hielten die beanstandeten Mängel deshalb für unzureichend, um eine Retaxierung zu rechtfertigen. Grundsätzlich rechtfertigt die Novitas BKK ihr Vorgehen mit Bezugnahme auf den Aspekt der Arzneimittelsicherheit, fügt aber hinzu: „Allerdings halten wir es für möglich, dass die genaue Würdigung der Umstände in Einzelfällen zur Rücknahme unserer Beanstandung führt; wir haben die betroffenen Apotheker gebeten, in solchen Fällen Einspruch zu erheben.“
Vereinzelte Vorwürfe wegen Formfehlern, wie sie zum Beispiel die Apothekerverbände Hamburgs und Bremens erhoben hätten, dürften sich bei näherer Prüfung der zugrundeliegenden Verträge aber als gegenstandslos erweisen.
Berlin - 29.09.2011, 15:04 Uhr