Pick-up-Stellen

ABDA: Bedarfsprüfung für alle Rezeptsammelstellen

Düsseldorf - 05.10.2011, 15:17 Uhr


Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums haben wiederholt erklärt, sie warteten auf einen Vorschlag der ABDA, wie das Problem der Pick-up-Stellen zu lösen ist. Die ABDA sieht sich den Schwarzen Peter zugeschoben. Sie habe bereits vielfältige Vorschläge unterbreitet. Aktuell spricht sie sich dafür aus, sämtliche Rezeptsammelstellen einer Bedarfsprüfung zu unterziehen.

Die Apothekerschaft wartet schon seit geraumer Zeit auf die Novellierung der Apothekenbetriebsordnung. Die Pick-up-Stellen für Arzneimittel sind einer der wesentlichen Knackpunkte. Eigentlich war im schwarz-gelben Koalitionsvertrag vorgesehen, dass die Bestell- und Abholstellen von Versandapotheken in beliebigen Gewerbebetrieben verboten werden sollen. Doch dies sei verfassungsrechtlich nicht möglich, insistierten Justiz- und Innenministerium. Sich gegen dieses Votum zu stellen, sah sich auch ein FDP-Gesundheitsministerium nicht in der Lage. Und so wird bereits seit geraumer Zeit nach Alternativen gesucht.

Der geschäftsführende ABDA-Vorstand wird am Freitag einen Antrag hierzu in die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker einbringen. Darin wird gefordert, das in § 24 Apothekenbetriebsordnung normierte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für den Betrieb von Rezeptsammelstellen auf alle ortsgebundenen Einrichtungen, in denen ärztliche Verordnungen gesammelt werden, zu erstrecken.

Zur Begründung heißt es: „Die in der Präsenzversorgung zur Genehmigung von Rezeptsammelstellen erforderliche Bedarfsprüfung muss aus Gründen der Gleichbehandlung auf alle ortsgebundenen Einrichtungen erstreckt werden, die aus anderen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausschließlich oder auch der Rezeptsammlung für einzelne Apotheken dienen. Anderenfalls käme es zu einer Benachteiligung der in der Präsenzversorgung unterhaltenen Rezeptsammelstellen, in deren Folge die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung von abgelegenen Orten oder Ortsteilen ohne Apotheken in Frage gestellt wird.“

Im Bundesgesundheitsministerium gingen die Pläne bislang in die entgegengesetzte Richtung. Im Positionspapier zur Apothekenbetriebsordnung vom vergangenen April hieß es, man wolle eine Gleichstellung von Präsenzapotheken und Versandapotheken bei der Genehmigung von Rezeptsammelstellen dadurch erreichen, dass die bisher nur für Präsenzapotheken geltende Bedarfsprüfung entfällt. Auch die Einschränkung, dass Rezeptsammelstellen nicht in Gewerbebetrieben unterhalten werden dürfen, sollte dem Ministerium zufolge gestrichen werden.


Kirsten Sucker-Sket


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