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Kabinettsbeschluss
Sozialversicherungen werden für Gutverdiener teurer
Westdeutsche mit überdurchschnittlichem Einkommen müssen 2012 mehr für Sozialversicherungen bezahlen. Dies ist Folge des Kabinettsbeschlusses vom 5. Oktober, der die Einkommensgrenzen für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung für das Jahr 2012 festlegt.
Mit der „Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2012“ werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Die den Rechengrößen zugrunde liegende Einkommensentwicklung im Jahr 2010 betrug in den alten Bundesländern 2,09 Prozent und in den neuen Bundesländern 1,97 Prozent. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde demgegenüber eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2010 in Höhe von 2,07 Prozent zugrunde gelegt.
Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung, die unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige GKV-Mitglieder und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung Bedeutung hat, erhöht sich für das Jahr 2012 von 2.555 Euro monatlich auf 2.625 Euro pro Monat. Demgegenüber verändert sich die Bezugsgröße Ost im Vergleich zum Vorjahr nicht und beträgt weiterhin 2.240 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2012 wurde für die alten Bundesländer um 100 Euro auf 5.600 Euro pro Monat angehoben. Nicht so im Osten – dort bleibt sie unverändert bei 4.800 Euro. Somit werden Besserverdiener in den alten Bundesländern gemeinsam mit den Arbeitgebern im kommenden Jahr mehr für Sozialbeiträge bezahlen müssen.
Anders in der Kranken- und Pflegeversicherung: Dort wurde für 2012 die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit für alle GKV-Versicherten auf 45.900 Euro jährlich (2011: 44.550 Euro) beziehungsweise 3.825 Euro monatlich (2011: 3.712,50 Euro) angehoben. Die Versicherungspflichtgrenze in der GKV für das Jahr 2012 steigt von 49.500 Euro auf 50.850 Euro. Dies gilt jedoch nicht für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren: Für sie steigt die Grenze auf 45.900 Euro.
Berlin - 06.10.2011, 12:21 Uhr