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Tetrahydrocannabinol
Kalifornien: Ende der Therapie mit "medizinischem Marihuana"
Die US-amerikanische Bundesregierung hat beschlossen, die in etwa 15 Bundesstaaten praktizierte Abgabe von Cannabis zu therapeutischen Zwecken nicht länger zu tolerieren. Dies trifft insbesondere den bevölkerungsreichsten Bundesstaat Kalifornien, wo „medizinisches Marihuana“ im Jahr 2003 durch ein Landesgesetz legalisiert worden war.
Den Landesgesetzen, die die Anwendung von Cannabis zu therapeutischen Zwecken erlauben, steht ein Bundesgesetz von 1970 entgegen, das Cannabis als Betäubungsmittel mit hohem Suchtpotenzial einstuft und deshalb dessen medizinische Anwendung generell untersagt. Kalifornien missachtete jedoch aufgrund neuerer medizinischer Erkenntnisse das Bundesgesetz und regelte mit dem Gesetz vom 12. Oktober 2003 die legale Abgabe von Cannabis und Cannabispräparaten an Patienten, die ein ärztliches Rezept vorweisen. Es handelt sich um Patienten, die z.B. an neuropathischen Schmerzen oder an Kachexie leiden und mit anderen Medikamenten nicht zufriedenstellend therapiert werden können. Als entscheidender Wirkstoff gilt das in Cannabis enthaltene Tetrahydrocannabinol (THC), das als Reinsubstanz in den USA unter dem Namen Marinol angeboten wird (in Deutschland: Dronabinol). Die Abgabe von „medizinischem Marihuana“ erfolgt seither in bestimmten „dispensaries“, die eine entsprechende Lizenz besitzen. Die Cannabis-Patienten erhielten einen Ausweis, der sie zum Besitz der Droge in geringen Mengen berechtigt.
Das System der Abgabe von „medizinischem Marihuana“ in Kalifornien und etwa 15 weiteren US-Staaten wurde jahrelang von der Bundesregierung toleriert. Warum sie ihre Meinung plötzlich geändert hat, ist unbekannt. Aufgrund einer Weisung des Justizministeriums hat die Bundesanwaltschaft den Inhabern der „dispensaries“ nun ein Ultimatum gestellt, in spätestens 45 Tagen die Abgabe von Cannabis einzustellen.
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DAZ.online-Redaktion
Washington - 10.10.2011, 13:36 Uhr