Anhörung zum ABDA/KBV-Konzept

ABDA will Medikationskatalog in drei Regionen testen

Berlin - 14.10.2011, 09:54 Uhr


Das ABDA/KBV-Konzept zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung soll nach Ansicht der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in drei Modellregionen getestet werden.

Außerdem fordert die ABDA einen Rechtsanspruch der Versicherten auf das neue Medikationsmanagement für chronisch Kranke. Nach den Vorstellungen der ABDA sollen sich Patienten einen Arzt und Apotheker ihrer Wahl für das Medikationsmanagement aussuchen und sich ein Jahr für eine entsprechende Beratung verpflichten: „Der Versicherte wählt zur Durchführung des Medikationsmanagements einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt und eine an der Versorgung von Versicherten teilnehmende Apotheke. An die Wahl des Arztes und des Apothekers ist der Versicherte für die Dauer von mindestens einem Jahr gebunden; er darf den gewählten Arzt oder Apotheker nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wechseln“, heißt es in der Stellungnahme der ABDA.

Über das Medikationsmanagement sollen KBV, die Kammerbezirke der Apotheker mit dem GKV-Spitzenverband einen Rahmenvertrag schließen, der auch die Honorierung regelt. Zur gewünschten Höhe der Vergütung macht die ABDA in ihrer Stellungnahme keine konkreten Angaben. Die Ärzte sollen ihr Honorar im Rahmen der vertragsärztlichen Leistungen abrechnen können. „Die Abrechnung der Apotheken erfolgt unmittelbar gegenüber den Krankenkassen“, so die Stellungnahme. Bei der Präsentation des ABDA/KBV-Konzepts im April wurde angesichts der erwarteten Einsparungen von zwei Milliarden Euro ein Honorar von 320 Euro pro Patient gefordert, das sich Ärzte und Apotheker zu gleichen Teilen teilen sollen. Insgesamt belief sich die Honorarforderung auf 700 Millionen Euro.


Lothar Klein