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ABDA zum ApBetrO-Referentenentwurf
ABDA-Rohentwurf sieht erheblichen Korrekturbedarf
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sieht zwar Fortschritte, meldet aber insgesamt erheblichen Korrekturbedarf am vom BMG vorgelegten Entwurf der Novelle zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) an.
Andererseits fordert die ABDA in dem 43-seitigen „Rohentwurf“ die Ausweitung des Qualitätsmanagements auf alle relevanten pharmazeutischen Tätigkeiten.
Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 8. November soll die offizielle Stellungnahme der ABDA beraten und verabschiedet werden. Mit einer politischen Lobbyoffensive soll den ABDA-Forderungen in der Politik Gehör verschafft werden. Die ABDA ruft ihre Mitgliedsorganisationen dazu auf, im Anschluss an die Mitgliederversammlung „Termine mit den Gesundheitsministerien der Länder und Vertreter der Landespolitik vorzubereiten“. Die ABDA werde ihrerseits „bestehende informelle Kontakte auf Arbeitsebene zu den Landesministerien bedienen und um Unterstützung werben“.
„Völlig unbefriedigend“ ist aus Sicht der ABDA die vorgesehene Differenzierung bei Ausstattung und Pflichten der Betriebsstätten von Filialverbünden: „Hierzu und zum Erfordernis des Vorhaltens wissenschaftlicher Hilfsmittel im bisher geltenden Umfang beabsichtigen wir besonders ausführlich Stellung zu nehmen.“
In die „Reihe von Verbesserungen“ gegenüber dem Arbeitsentwurf 2010 zur ApBetrO und dem Eckpunktepapier aus dem Frühjahr 2011 gehört laut ABDA hingegen, dass sich im aktuellen Entwurf frühere Regelungsabsichten wie die Freigabe von Rezeptsammelstellen, telekommunikative Rezeptsammelstellen sowie die Vermengung von Botendienst und Versandhandel nicht wiederfinden.
Berlin - 27.10.2011, 15:09 Uhr